Altersarmut
Die Rentenexpertin der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschreibt die Lage zurzeit noch als solide, dies werde sich jedoch in 30 bis 40 Jahren ändern, da das deutsche Rentensystem nicht ausreichend dagegen gewappnet sei. Bei der Gruppe der Geringverdiener und
der wachsenden Zahl von Menschen, die nicht durchgehend Rentenbeiträge gezahlt hätten, fehle "in Deutschland eine automatische Altersabsicherung".
Die OECD-Expertin empfiehlt der Bundesregierung daher, sich am Vorbild der Schweiz zu orientieren. Das eidgenössische Drei-Säulen-Modell von
staatlicher Sockelrente sowie einer Pflicht zur zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge habe den Vorteil, dass es alle Bürger nach ihrer
Leistungsfähigkeit einbeziehe. Zudem werde die Abhängigkeit von sozialpflichtiger Beschäftigung vermindert.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet in den nächsten Jahren eine deutliche Zunahme der Altersarmut in Deutschland. "Gerade vor dem
Hintergrund sinkender gesetzlicher Rentenniveaus müssen wir davon ausgehen, dass es in Deutschland im Jahr 2020/2030 eine Altersarmut von zehn Prozent
oder mehr geben wird", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in verschiedenen Medien. Derzeit liege der Anteil der Menschen, die im
Rentenalter von Grundsicherung lebten müssen, bei rund 2,5 Prozent. Der generelle Trend sei nicht aufzuhalten, er könne allenfalls in seiner
Intensität gemildert werden.
Schneider forderte von der Politik ein Gegensteuern, in dem auf kleine Renten, auf Riester-Renten und andere Einkünfte ausreichende Freibeträge bei
der Grundsicherung eingeräumt werden. Insgesamt läuft es nach seiner Einschätzung in Deutschland auf eine Mindestrente hinaus.
Am 15.01.2008 wurde der Paritätische in der Fernsehsendung „Plusminus“ in der ARD mit drei Aussagen zur möglichen Entwicklung der Altersarmut zitiert:
1. Im Jahr 2022/2023 wird die sog. Durchschnittsrente auf das Niveau der Grundsicherung gesunken sein.
2. Das Szenario von 2. Millionen altersarmen Menschen kann nicht ausgeschlossen werden.
3. Wenn nicht gegengesteuert wird, wird die Armutsquote in den nächsten 15 - 20 Jahren auf bis zu 20 % anwachsen.
Zur Erläuterung der von Plusminus zitierten Aussagen drucken wir nachfolgend das Thesenpapier des Paritätischen ab:
Thesen zur Entwicklung der Altersarmut vom Paritätischen
- Aktuell ist die Gruppe der älteren Menschen die am wenigsten von Einkommensarmut betroffene Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Nur 371.000 Personen über 65 Jahre waren zu Jahresende 2006 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Altersgrundsicherung angewiesen, was einer Quote von 2,5 Prozent entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die jetzige Rentnergeneration ganz überwiegend auf das zurückblicken kann, was man früher eine „Normalerwerbsbiographie“ nannte.
- Die Situation der Altersversorgung ist unter den gegebenen Bedingungen der Alterssicherung jedoch immer eine Fortsetzung von Versorgungslagen in der Phase der Erwerbsfähigkeit. „Gebrochene“ Erwerbsbiographien wirken sich direkt auf das künftige Absicherungsniveau aus. Ohne massive Korrekturen wird daher die Altersarmut in den kommenden Jahren zunehmen müssen.
- Zu berücksichtigen ist, dass seit Anfang der 80er Jahre das Problem der Langzeit- und Mehrfacharbeitslosigkeit rasant zunahm – sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilsmäßig an allen Arbeitslosen. 1994 wurde die 1-Million-Schwelle überschritten. 2006 wurde mit 1,9 Millionen Langzeitarbeitslosen und einem Anteil von 42 Prozent an allen Arbeitslosen ein Höchststand erreicht. (vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitreihen bis 2006. April 2007). Hinzu gekommen ist in den letzten Jahren eine deutliche Ausweitung des Problems der sog. working poor, das sich u.a. in einer Zahl von über einer Million „Aufstocker“ im Bezug von Arbeitslosengeld II widerspiegelt.
- Das Hineinwachsen dieser Gruppen in das Rentenbezugsalter bringt zwangsläufig eine steigende Altersarmut mit sich, da sie häufig keine oder ungenügende Rentenanwartschaften vorweisen können, die ihnen ein individuelles Rentenniveau sichern könnten, das vor Einkommensarmut schützt. Hier wirkt sich die beschlossene Absenkung des Leistungsniveaus besonders deutlich aus.
- Der Rentenversicherungsbericht 2007 (S. 39) der Bundesregierung belegt, wie sich die beschlossenen Einschnitte auf das Rentenniveau auswirken. Danach sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern von 51 Prozent im Jahr 2007 bereits bis 2021 auf 46,1 Prozent ab, obwohl die Anhebung des Renteneintrittsalters bis dahin noch längst nicht voll wirksam geworden ist. Dabei werden 45 Versicherungsjahre unterstellt, die derzeit jedoch nur von einer Minderheit erreicht werden. Bei angenommenen 40 Versicherungsjahren verringert sich nach Berechnungen von Döring das Rentenniveau bis 2020 bereits auf 37,3 Prozent (vgl. Diether Döring: Rentenniveau in Deutschland nähert sich einer Basissicherung. In: Soziale Sicherheit 2/2006 S. 47 ff.).
- Festzustellen ist, dass ein Durchschnittsverdiener im Jahr 2005 26 Beitragsjahre aufweisen musste, um eine Grundsicherung in Höhe von etwa 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts zu haben. Jahrgänge, die bspw. nach dem Jahr 2030 in den Rentenbezug eintreten, müssen dafür bereits rund 35 Beitragsjahre aufweisen. Greift die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vollständig, so benötigt ein Durchschnittsverdiener künftig 37 Beitragsjahre, um eine Absicherung in Höhe der Grundsicherung zu erhalten (vgl. Schmähl 2005, „Thesen zur Situation und weiteren Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland“, Manuskript zum Rentenfachgespräch der Volkssolidarität in Berlin am 17. November 2005).
- Nach Modellrechnungen der Paritätischen Forschungsstelle (s. Anhang zur Stellungnahme) läge eine solches Rentenniveau bei gegebenen Bedingungen dann noch gerade um ein Viertel über dem Grundsicherungsniveau. Die wesentlich geringere Durchschnittsrente fällt in dieser Modellrechnung 2022 sogar auf das Grundsicherungsniveau selbst.
Realwertentwicklung der durchschnittlichen Rente 2003 und derGrundsicherung im Alter
(Rot = Durchschnittsrente / Blau = Grundsicherungsniveau)
[Bild]
Erläuterungen:
Geht man von dem jetzigen Grundsicherungsniveau von Ein-Personen-Haushalten aus, so schneiden sich die Kaufkraftkurven der jetzigen durchschnittlichen Neurentner nach 2020 (ca. 2022) mit der Kaufkraftentwicklung des Grundsicherungsniveaus. Mit anderen Worten: Es handelt sich dabei um eine Status Quo-Berechnung unter der Voraussetzung, dass sich die aktuellen Bedungen nicht wesentlich ändern.
Die Ausgangsdaten für einen Ein-Personen-Haushalt sind bezogen auf 2003: Ein Grundsicherungsniveau von 630 Euro mit einem Anteil von 285 Euro Wohnkosten und einem Regelsatz von 345 Euro sowie einer durchschnittliche Rente für Neurentner 851 Euro. Zu der geschilderten Annäherung bzw. Überschneidung von Rente und Grundsicherung kann es kommen, da die Wohnkosten bei Grundsicherungsbezug nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden (im Rechenbeispiel 345 Euro), sondern außerhalb zum Regelsatz hinzukommen. Ein Rentner muss demgegenüber seinen Lebensbedarf zuzüglich der Wohnkosten aus seiner Rente finanzieren.
- Angesichts wachsender diskontinuierlicher Erwerbsbiographien und eines großen Niedriglohnsektors werden immer mehr Menschen nicht in der Lage sein, die Absenkung des Rentenniveaus aus eigener Kraft zu kompensieren. So zeigt die aktuelle Untersuchung zur Altersvorsorge in Deutschland (AVID 2005), dass selbst in den Geburtsjahrgängen 1957 – 1961 in den alten Bundesländern 15 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen, in den neuen Bundesländern sogar 27 Prozent der Männer und 18 Prozent der Frauen ausschließlich Anwartschaften aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben werden. Für diese Personengruppen wirkt sich die Senkung des Rentenniveaus besonders nachteilig aus. Ihr Risiko, künftig auf die Grundsicherung angewiesen zu sein, wächst künftig erheblich.
- Derzeit ist die Armutsbetroffenheit älterer Menschen unterdurchschnittlich. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung weist folgende Zahlen auf (Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2003): Die relative Armutsquote („Armutsrisikoquote“ der Bevölkerung) beträgt 13,5 % (bezogen auf 2003), dahinter stecken jedoch sehr unterschiedliche gruppenspezifische Betroffenheiten.
Bislang zeigt die Personengruppe der Personen mit 65 Jahren und älter eine unterdurchschnittliche Betroffenheit, die nach dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht zwischen 7,5 und 11,4 % beträgt – in Zahlen sind das 1,1 bis 1,7 Mio. Personen über 65 Jahre. Die Armutsgrenze lag für einen Ein-Personenhaushalt bei 937 Euro bzw. 60 % des statistischen mittleren Einkommens („Medianeinkommen“ bezogen auf Ein-Personenhaushalte). Dass sich diese Befunde für die 65- und über 65jährigen nicht in höheren Zahlen in der Grundsicherung im Alter niederschlagen liegt am Grundsicherungsniveau, das mit 630 bis 750 Euro (Ein-Personenhaushalte) deutlich niedriger ist als die rechnerische Armutsgrenze von 937 Euro für Ein-Personenhaushalte. Alle oben genannten Indikatoren lassen ein Szenario als sehr wahrscheinlich erscheinen, wonach sich die Altersarmut zwischen 2020 und 2030 den jetzigen Quoten der Einkommensarmut in der Gesamtbevölkerung bzw. der Gruppe im erwerbsfähigen Alter angeglichen haben wird. Den gängigen demographischen Prognosen folgend (vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands bis 2050 v. 7. November 2006) und damit ausgehend von rd. 20 Million älteren Menschen in 2025 würde eine Quote von 10 Prozent Grundsicherungsbeziehern zwei Millionen Menschen umfassen.
- Angesichts der heute schon bestehenden Einkommensarmut, gemessen an den Fallzahlen bei Hartz IV und in der Grundsicherung (über 10 Prozent) und unter Berücksichtigung der sogenannten Dunkelziffer (rd. 2,4 Millionen) (vgl. Becker, Irene: Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze.- Arbeitspapier Nr. 3 des Projekts "Soziale Gerechtigkeit", J. W. Goethe Universität Frankfurt a. M.) können mittel- und langfristig Altersarmut und Armut weiterer Gruppen bis zu einer Gesamtquote von 20 Prozent kumulieren, wenn nicht politisch gegengesteuert wird.
Der Paritätische, Gesamtverband (Berlin, 15.1.2008)