Anforderungen durch das neue Krankenhaus-Entgeltsystem
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Bundesministerium für Gesundheit
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
DIMDI
Waisenhausgasse 36 - 38a
50676 Köln
DGVT - Mitunterzeichnerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Runde Tisch der Psychosozialen Fachgesellschaften in der Akutmedizin hat eine Resolution
verabschiedet, mit dem Ziel, psychosoziale Versorgung primär körperlich Kranker im
Akutkrankenhaus nach Einführung des Fallpauschalengesetzes 2003/2004 sicherzustellen
Dieser Resolution sind 106 Institutionen beigetreten, die die Interessen von insgesamt über
einer Million Personen aus Betroffenenorganisationen, Fach- und Berufsverbänden und
anderen Einrichtungen vertreten. Die Unterschriftenliste liegt bei uns vor.
Wir fordern Sie hiermit auf, die in der Resolution genannten Forderungen umzusetzen.
Mit den besten Grüßen,
Prof. Dr. R. Schwarz Dr. O. Krauß
(Koordinatoren der Resolution für den Runden Tisch)
Anlage 1
Resolution zur Stärkung der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus
Anforderungen durch das neue Krankenhaus-Entgeltsystem (DRG-System)
und die veränderte Dokumentation medizinischer Leistungen nach OPS 301
Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Deutschen
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG)
Die psychosozialen Belastungen von Patienten stellen auch bei primär körperlicher Krankheit
eine erhebliche Komplikation des Krankheitsbilds dar. Adäquate psychosoziale Behandlungen
im Akutkrankenhaus sind für viele Patienten, die neben ihrer körperlichen Krankheit auch unter
gravierenden psychosozialen Belastungen leiden, erwiesenermaßen eine wichtige und wirksame
Hilfe. Beides ist nicht zuletzt auch von ökonomischer Bedeutung, wenn 2003 das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz
in Kraft tritt.
Der erreichte Stand in der psychosozialen Mitbetreuung von Patienten in der Akutmedizin geht
auf das langjährige und intensive Engagement von Fachleuten und Vertretern von Patientenverbänden
zurück. Weil die psychosoziale Versorgung von körperlich Erkrankten während der
medizinischen Primärbehandlung in Deutschland noch längst nicht ausreicht und noch immer
als Unterversorgung zu qualifizieren ist1, so darf der erreichte Stand auf keinen Fall gefährdet
werden.
1. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird vor dem Hintergrund der Einführung des
neuen Vergütungssystems aufgefordert zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Krankenversorgung
dem Anspruch psychosozial belasteter körperlich Kranker auf psychosoziale Behandlungen
hinreichend Rechnung tragen und den Stellenwert psychosozialer Versorgung in
der Gesamtversorgung von körperlich kranken Patienten zu definieren.
2. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wird aufgefordert, die Vorbereitungen für das
neue Entgeltsystem auf der Grundlage der folgenden Position zu treffen:
Bei (somatischen und psychosomatischen) DRGs sind psychosoziale Belastungen, Komplikationen
und Komorbiditäten in angemessener Weise bei der Ermittlung des Gesamtschweregrades
zu gewichten.
Begründung:
Psychosoziale Belastungen und Komorbiditäten von Patienten im Akutkrankenhaus sind als
"schweregradsteigernd" zu bewerten, da sie bei biomedizinischen Diagnosen den Krankheitsverlauf
deutlich beeinflussen. Geeignete psychosoziale Interventionen reduzieren solche Belastungen.
Sie werden von Patienten zunehmend nicht nur akzeptiert, sondern auch eingefordert.
Psychosoziale Behandlungen sind jedoch mit Kosten verbunden, die ohne die Berücksichtigung
psychosozialer Nebendiagnosen als "schweregradsteigerndem" Kostenfaktor nicht adäquat
vergütet werden können.
3. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird
angehalten, die Dokumentationsvorgaben für die Behandlung psychosozialer Nebendiagnosen
im Akutkrankenhaus nach OPS 301 nach folgendem Grundsatz festzulegen:
Die Behandlungen durch psychosoziale Fachkräfte in der Akutmedizin (wie Psychologische
und Ärztliche Psychotherapeuten, Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialarbeiter / Sozialpädagogen,
Künstlerische Therapeuten, Ergotherapeuten) sind hinreichend differenziert zu erfassen.
Begründung:
Soll psychosoziale Mitbehandlung weiterhin (bzw. in wachsendem Umfang) die somatischmedizinischen
Interventionen im Krankenhaus unterstützen, ist eine adäquate Dokumentation
und interdisziplinäre Akzeptanz unabdingbar.
Der aktuelle OPS-Katalog spiegelt nicht die Realität der psychosozialen Patientenversorgung
wider. Die derzeit auf der Grundlage der heute gültigen OPS-Kodierungen vorgenommenen
Schätzungen von Kostengewichten für einzelne Haupt- und erschwerende Nebendiagnosen
können psychosoziale Behandlung in der Akutmedizin nicht angemessen abbilden und schließen
sie ab 2003 aus der aufwandsentsprechenden Vergütung aus.
Die an das DIMDI gerichteten Vorschläge der psychosozialen Fachgesellschaften zur angemessenen
Leistungserfassung im OPS unter Federführung der PSAPOH wurden bislang nicht hinreichend
berücksichtigt. Dieses ist baldmöglichst zu korrigieren, um in Vorbereitung auf die Umstellung
auf das DRG-System keine Nachteile für körperlich kranke Patienten mit psychosozialem
Betreuungsbedarf zu schaffen.
Zusammenfassende Forderungen:
Die Unterzeichnenden fordern
(1) dem Anspruch psychosozial belasteter körperlich Kranker auf psychosoziale Behandlungen
auch gesetzlich hinreichend Rechnung zu tragen,
(2) psychosoziale Nebendiagnosen in der akutmedizinischen Behandlung im neuen Vergütungssystem als "schweregradsteigernd" zu führen und
(3) im OPS eine hinreichend differenzierte Dokumentation psychosozialer Leistungen in
der Akutmedizin vorzusehen.