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Raimund Metzger

Bericht der Landesgruppe Saarland I (VPP 1/2002)

03. März 2007

Gesetzentwurf zur Psychotherapeutenkammererrichtung

 

Am 20. November 2001 traf sich in Neunkirchen/Saar die Landeskonferenz der Psychotherapeutenverbände (LaKo). Vertreten waren diesmal der BDP durch Erwin Heltmann, der Verband analytischer Kinder- und Jugendlichentherapeuten (VAKJP) durch Andrea Maas-Tannchen, die Milton-Erickson-Gesellschaft (MEG) durch Lis Lorenz-Wallcher, der Verband der Vertragspsychotherapeuten Saar (VVPS) durch Ilse Rohr, der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPTV) durch Helmut Struchholz, die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) durch Ludger Neumann-Zielke, der Berufsverband Saarländischer Psychoanalytiker/innen bzw. die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) durch Thomas Anstadt und durch Hanni Scheid-Gerlach, die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten (VKP) durch Renate Mrazek und die DGVT durch Eva Schneider sowie Raimund Metzger.
Die Stimmung war zunächst gelöst und entsprach dem Ambiente eines gemütlichen Bistros ("Café Kanne") in der Nähe des Neunkircher Bürgerhauses, und wir scherzten noch, dass bei uns etwas nicht stimmen könne, wenn alles im Gegensatz zu anderen Bundesländern summa summarum so friedlich ablaufe, - small is beautiful, indeed, or so it seems, for the time being.... Gedacht war von der LaKo-Sprecherin eine kurze "Endkontrolle", ob alle zuletzt gemachten Vorschläge auch so im Entwurf wiedererscheinen und ob noch irgendetwas bisher Übersehene auffalle.
Die Atmosphäre wurde dann aber, um es vorwegzunehmen, emotionaler und angespannter, ohne freilich ganz dramatisch oder ärgerlich zu werden. Von unserer Seite (der DGVT/Saar) wurden eine Reihe kritischer Einwände vorgebracht, die jedoch bei der Mehrzahl der anderen Verbände, mit Ausnahme mit Ausnahme der VKP-Vertreterin Renate Mrazek, auf offene oder verdeckte Ablehnung oder auf Unverständnis stieß, was nicht deutlich zu unterscheiden war.
Der erste Punkt bezüglich der Regelung der Kammer-Mitgliedschaft in § 2 des SHKG war der anscheinend unverfänglichste. Generell gilt, dass man erst mit der Approbation (Pflicht-) Mitglied der Kammer wird. Da die Mediziner aber unmittelbar nach dem dritten Staatsexamen, also schon als "Arzt im Praktikum (AiP)" approbiert werden, d.h. zu einem Zeitpunkt, da sie zwar als "PJ'ler" bereits ein Jahr Dienst im Krankenhaus verrichtet haben, aber gerade am Anfang ihrer eigentlichen, festangestellten klinischen Berufstätigkeit stehen, hinkt der Vergleich mit uns, die wir erst drei bzw. fünf Jahre nach dem Diplom approbiert werden. Unsere "Approbation" ist eher mit der Facharztprüfung der Mediziner zu vergleichen als mit deren Approbation (die "AiP'ler" kriegen zwar "nur" eine vorläufige Erlaubnis zur Ausübung ihres heilkundlichen Berufs, sprich: eine vorläufige Approbation, aber sie sind ab dann Pflichtmitglied ihrer Kammer, und zwar mit gleichem Status wie die "endgültig" Approbierten). Es ist von unserer Seite her also zu überlegen, ob und wie weit wir unsere Mitgliedschaft gleichsam nach vorne schieben und diese schon während der Psychotherapie-Ausbildung beginnen lassen, womit dann auch unsere "AZUBIs" berufspolitisches Mitspracherecht hätten. Da sie im Übrigen während der Ausbildung selbstständig, wenn auch unter Supervision, behandeln müssen, sollte eine vorläufige Approbation bei ihnen so gut begründet sein wie bei den AiP'lern. Die Runde wollte zunächst auf diesen Einwand meinerseits gar nicht eingehen. Mir wurde bedeutet, dass ich selber Vorschläge ans Ministerium machen sollte, wenn ich diesen Punkt für wichtig halte - im Klartext: Das ist Dein Problem! Im übrigen könne man unsere (diplomierten!) "Azubis" nicht mit den Medizinern vergleichen, die bei Aufnahme ihrer AiP-Tätigkeit schon viel weiter qualifiziert seien. Und schließlich sei eine solche Forderung ja auch in rechtlicher Hinsicht naiv. Überhaupt sei dergleichen doch auch in den Kammergesetzen anderer Bundesländer nicht aufgenommen worden, wohl mit gutem Grund. Denn es sei unwahrscheinlich, dass der fragliche Punkt allein mir aufgefallen sei! Erst als ich darauf hinwies, dass dies eine recht arrogante Haltung gegenüber der nachrückenden Generation sei, die für Letztgenannte einen weiteren Schlag ins Gesicht darstelle (man denke nur an die Ausbildungsanforderungen nach dem Psychotherapeutengesetz, die für die meisten Nachrückenden schier unüberwindlichen Hindernisse darstellen), kam eine etwas nachdenklichere Haltung auf und die LaKo definierte es dann als ihre einmütige Forderung, zumindest die fortgeschritteneren PP-AusbildungsteilnehmerInnen mit in die Kammer-Mitgliedschaft einzubeziehen.
Der zweite Punkt betraf den in § 4 durch einen neuen Absatz 9 zu verankernden leidigen "gemeinsamen Beirat" von Psychotherapeutenkammer und Ärztekammer, über den es schon so viele Diskussionen gegeben hat. Ich war der Meinung, dass zumindest so viele neue, d.h. in besagten vergangenen Diskussionen nicht genügend beachtete und gewürdigte Aspekte aufgetaucht sind, dass eine nochmalige Aussprache darüber nötig scheint. Die von mir dann vorgetragenen Bedenken bezogen (und beziehen) sich darauf, dass dieser Beirat u.a. auch dadurch, dass er sich eine Geschäftsordnung gibt, ein verbandsbürokratisches oder politisches Eigenleben entfalten wird, d.h. Selbsterhaltung betreibt und sich in Sachen Selbstrechtfertigungen seiner raison d'être immer weiter vervollkommnet. Außerdem haben wir uns in der Vergangenheit nicht klar gemacht, dass dies kein Gremium zur Verständigung über die gemeinsamen Belange psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut/inn/en ist, wie seinerzeit dargestellt, sondern ein gemeinsamer Beirat von PP/KJP-Kammer und Ärztekammer als solcher und als ganzer ist, auch wenn er laut vorliegendem Gesetzentwurf von letztgenannter Seite mit "überwiegend psychotherapeutisch tätig[en]" Ärzt/inn/en beschickt werden soll. Warum also die jeweils anfallenden "berufsübergreifenden Angelegenheiten" nicht gleich auf Vorstandsebene "erörtern", womit der Beirat als ständiges Gremium, das ja auch unsere dank unserer geringen Mitgliederzahl in einem kleinen Bundesland ohnehin knappen finanziellen und personellen Ressourcen aller Wahrscheinlichkeit über Gebühr belasten wird (4 bis 8 Mitglieder von unserer Seite!), überflüssig würde (zumal im Bedarfsfalle immer noch eine befristete gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet werden könnte)? Im übrigen ist die verbindliche Festschreibung des Beirats im Gesetz (!), d.h. als von uns zu erfüllende Pflichtaufgabe, ein Novum, in keinem anderen Fall (z.B. zwischen Apotheker/inn/en und Ärzt/inn/en, Tierärzt/inn/en und Ärzt/inn/en etc.) gibt es einen solchen gesetzlichen Auftrag. All das focht die anderen Verbandsvertreter/inn/en nicht an. Ansonsten war der Tenor: Was willst Du denn immer, lass es doch mal gut sein! Die stereotypen "Argumente", damit verfügten wir über ein Instrument, die (psychotherapeutische) Ärzteschaft in die Diskussion zu zwingen, wurden wiederholt. Im übrigen habe der Beirat doch eh nur beratende Funktion und könne nichts bestimmen. Allgemein gebe es nun einmal besondere Gemeinsamkeiten zwischen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut/inn/en. Mein Hinweis auf die deutlichen Widersprüche zwischen beiden Argumenten (a: etwas wird als "Instrument" angepriesen, das auf der anderen Seite doch wieder kein solches ist; und b: wenn so große "Gemeinsamkeiten" bestehen, warum muss dann die eine Seite von der anderen zur Zusammenarbeit gezwungen werden?) störte den Diskussionsverlauf dabei kaum.
Schließlich ging es in einem dritten Punkt um die in § 5 explizit aufgenommene "Option" der Bildung einer gemeinsamen Ethikkommission mit der Ärztekammer anstelle einer eigenen. Hier war uns von der dgvt-Saar die Notwendigkeit solch einer Option schleierhaft. Dürften wir eine solche gemeinsame Ethikkommission nicht bilden, wann immer uns mehrheitlich danach wäre, nur weil es das Gesetz nicht erlaubt? Das ist unwahrscheinlich, denn der Interpretationsspielraum eines Gesetzes ist groß.
Als vierten Punkt brachte ich noch einmal - allerdings in kleinerer Runde, nach Beendigung des "offiziellen" Teils der Sitzung - zur Sprache, ob wir wirklich den gesamten allgemeinen Abschnitt des Kammer-Gesetzes über die Weiterbildung, also die §§ 18 bis 24, aus unserer Zuständigkeit als PP-/KJP-Kammer herausnehmen wollen, und zwar nicht nur für die Zeit des Errichtungsausschusses, sondern auch für die Zeit danach, nach ordentlichen Wahlen zur Vertreterversammlung und der Bildung eines ordnungsgemäß gewählten Kammervorstandes. Bekanntlich soll es eines einschlägigen, weiteren Gesetzes bedürfen, uns die Weiterbildungskompetenz zu übertragen. Die Begründung der LaKo-Mehrheit war immer gewesen, damit seien wir überfordert, wir sollten besser auf eine Musterweiterbildungsordnung der irgendwann zu gründenden Bundes-PP/KJP-Kammer warten. Wenn man jedenfalls die §§ 18 bis 24 überfliegt, gerät man ins Grübeln, wofür alles wir nicht zuständig sein sollen, denn dort geht es nicht nur um "Weiterbildungsordnungen" (§ 24), sondern auch um das Führen von Zusatzbezeichnungen, Weiterbildungsstätten, die Befugnis zur Weiterbildung, Inhalte und Durchführung der Weiterbildung, Anerkennungsverfahren u.a.m. Was uns da eine bundeseinheitliche Musterweiterbildungsordnung Antworten auf all die damit verbundenen Fragen geben und die entsprechend erforderliche Arbeit ersparen können soll, erschließt sich mir nicht. Es ist eine besondere Ironie der Sache, dass in dem selben, jetzt zur Diskussion stehenden Saarländischen Heilberufekammer-Änderungsgesetzentwurf (SHKG) die Zuständigkeit für die Zulassung von Weiterbildungsstätten bei anderen Kammern vom bisher zuständigen Ministerium (also dem MiFAGS) auf die jeweilige Kammer übergeht. In der Begründung dazu heißt es: "Wegen der Sach- und Fachkompetenz der Kammern bietet es sich geradezu an, diese nicht nur mit der Anerkennung über die Befugnis zur Weiterbildung, sondern auch mit der Anerkennung von Weiterbildungsstätten selbst zu betrauen" (S. 6). Schön, schön: das gilt also selbstverständlich für die Ärzte-, Tierärzte- und Apotheker-Kammer, und für uns ebenso selbstverständlich nicht! Bemerkenswert ist auch, dass hier der Hinweis auf die Gesetze anderer Bundesländer, die die Regelung der Weiterbildungsordnungen als Kammeraufgabe drin haben, nicht kam.
Am Anfang einer Gesamtbewertung steht die Frage, ob es so etwas wie eindeutig formulier-bare, versteckte Absichten hinter dem Gebahren der LaKo-Mehrheit gibt? Man kann sich v.a. angesichts der so vehement und hartnäckig betriebenen Sache mit dem "gemeinsamen Beirat", aber auch der Option einer gemeinsamen Ethik-Kommission nicht des Eindrucks erwehren, dass hier von Anfang an ärztliche Einflussnahme auf unsere Kammer gesichert werden soll. Gerade der besagte "Beirat", der laut Begründung zu den einzelnen SHKG-Änderungsvorschlägen allgemein zu einer "besseren Verzahnung" der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie beitragen soll, wird sich nach dem Wunsch seiner Erfinder/inn/en "insbesondere im berufs- und weiterbildungsrechtlichen Bereich sowie in der Qualitätssicherung" engagieren, und wenn man den ebenso gezielt betriebenen Verzicht auf unsere Kompetenz in sämtlichen Weiterbildungsfragen dazu nimmt, lassen sich die ersten Konturen einer innerpsychologischen "Ärztelobby" durchaus erahnen. Ein tiefenpsychologischer Vertreter meinte zu mir im Zwiegespräch ganz offen, zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut/inn/en gebe es für ihn überhaupt keine Unterschiede. Hierzu ließe sich viel sagen, z.B. die unterschiedliche ausbildungsmäßige und berufliche Sozialisation, die aktuellen Interessenunterschiede und der Status im Gesundheitswesen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass wir uns berufspolitisch erst einmal eigenständig entwickeln müssen, bevor wir uns in die Umarmung mit anderen, andere Interessen verfolgenden, etablierten Gruppen begeben. Wir hätten vorerst genug damit zu tun, unter uns selbst, in unserem multiparadigmatischen Fach, für einen nicht nur halbwegs tragbaren, fairen, sondern darüber hinaus auch produktiven, innovationsfreundlichen und kreativitätsfördernden gemeinsamen modus vivendi zu sorgen, bevor wir nur noch die Verzahnung ärztlicher und psychologischer Psychotherapie im Kopf haben. Eins steht fest: Spass macht es nur dann, wenn es auch um die Inhalte, die Sache geht, und nicht nur um dumpfe, kleinkarierte und schnöde Taktiererei oder selbstillusionäre Dünkelhaftigkeiten.