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Gesundheitspolitik  • Rosa Beilage 3/2012  • Gesundheitspolitik BV

BGH-Urteil: Kassenärzte dürfen Geld von Pharmafirmen annehmen

01. August 2012

vdää und Transparency fordern neue gesetzliche Regelung

 

(ab). Ärzte dürfen weiterhin Geschenke von Pharma-Unternehmen annehmen, deren Medikamente sie verschreiben, ohne sich wegen Bestechlichkeit strafbar zu machen. Dieses im Juni getroffene Urteil des Bundesgerichtshofs ruft unterschiedliche Reaktionen hervor: Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, begrüßt die Entscheidung, Organisationen wie „Transparency International“ und der „Verein Demokratischer Ärzte und Ärztinnen“ (vdää) fordern neue gesetzliche Regelungen.

„Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar“, teilt die Pressestelle des Bundesgerichtshofs mit. „Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkasse.“ Dementsprechend können auch Mitarbeiter von Pharma-Unternehmen, die Ärzten Vorteile gewähren, nicht wegen Bestechung belangt werden. So sieht es das derzeit geltende Strafrecht vor.

Der Bundesgerichtshof weist aber auch darauf hin, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, darüber zu befinden, „ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglich werden soll“. Mit anderen Worten: Es gibt zwar Korruption, aber sie ist nicht strafbar.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Die Ermittlungsbehörden hatten auf eine klare Handhabe gehofft, wie der Graubereich zwischen Medizin und Industrie künftig gefasst werden könnte. Im Vorfeld des Urteils war eine Pharmareferentin wegen „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie Kassenärzten Schecks über insgesamt 18.000 Euro zugewendet hatte.

Bundesärztekammerpräsident Montgomery begrüßt das Urteil: Der BGH betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei. Damit unterstreiche das Gericht die besondere freiberufliche Stellung des Arztes. Positiv stimmt Montgomery auch folgende Passage in der Urteilsbegründung: Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei „wesentlich vom persönlichen Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist“.

Transparency International Deutschland dagegen bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit gesehen habe, die Frage der Strafbarkeit von Kassenärzten in Korruptionsdelikten im Wege der Gesetzesauslegung zu klären. Transparency fordert nun den Gesetzgeber auf, Kassenärzte per Gesetz als Amtsträger anzuerkennen, da sie über den Mitteleinsatz der Kassen entscheiden. Jedes Rezept, jede Krankschreibung oder Reha-Verordnung für gesetzlich Versicherte entscheide über den Einsatz öffentlicher Mittel. Entscheidungen von Kassenärzten dürften daher nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein. Im Gegensatz zu Kassenärzten können angestellte Ärzte als Beauftragte ihres Arbeitgebers bereits jetzt wegen korruptiven Verhaltens bestraft werden.

Für den vdää (Verein Demokratischer Ärzte und Ärztinnen) ist das Urteil „ein Skandal“: Kassenärzte dürften sich bei der Behandlung ihrer Patienten mit bestimmten Produkten von der Industrie honorieren lassen; und der Patient erfahre nichts von dieser Beeinflussung. Wie Transparency International beklagt auch der vdää, dass angestellte Ärzte und Ärztinnen in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen den Korruptionsbestimmungen unterliegen, für Niedergelassene aber das hohe Lied der Freiheit des Arztberufes gesungen werde. „Wenn die Freiheit des Arztberufes die Freiheit zu Bestechung und Vorteilsnahme einschließt, so können wir auf diese Freiheit ohne weiteres verzichten, denn sie bedeutet gleichzeitig die Freiheit von Moral und Ethik“, so Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender des vdää.

Der vdää fordert vom Bundestag, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gleichbehandlung der Kassenärzte mit angestellten Ärzten zu schaffen. Die Industrie dürfe die Anwendung ihrer Produkte nicht durch Zuwendungen an die Ärzte, egal in welcher Form, fördern. Gleichzeitig müssten die Berufsordnungen für Ärzte durch die Kammern verschärft werden, um jegliche Vorteilsnahme der Ärzte zum Schaden der Patienten eindeutig zu verhindern.

Nach Schätzungen von Experten kosten Falschabrechnungen, Betrug und Korruption die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherungen jedes Jahr bis zu 18 Milliarden Euro. Vertrauenbildende Maßnahmen sehen anders aus.