Kinderbetreuung
DGVT-BV-Info: Kinderbetreuung und Verdienstausfälle - Neue Härtefallregelung seit dieser Woche
07. April 2020
Voraussetzung dafür ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt: Link (Bundesministerium für Arbeit und Soziales )