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QM

FAQ QM

28. Januar 2022
 

Muss ich ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für meine Praxis erarbeiten, auch wenn ich keine Zertifizierung in dem Bereich anstrebe?

Ein praxisinternes Qualitätsmanagement ist seit 2006 gesetzlich verpflichtend für jede ambulante psychotherapeutische Praxis. Jede*r Vertragspsychotherapeut*in muss also ein praxisinternes QM-System implementiert haben und pflegen.

Muss ich bereits mit Eröffnung meiner Praxis ein Qualitätsmanagementsystem (QM) vorweisen können?

Nein.

. § 2 Zeitrahmen

Die in Teil A § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

§ 3 Umsetzung der Anforderungen

1Die Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements kann schrittweise, in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente, erfolgen. 2Einrichtungen, in denen mehrere Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte tätig sind, sollen

eine/ein für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zuständige Vertragsärztin bzw. zuständigen Vertragsarzt benennen. 3Zusätzlich wird empfohlen, eine Mitarbeiterin bzw.

einen Mitarbeiter mit der Koordination des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu beauftragen.

Vgl. www.g-ba.de/downloads/62-492-2309/QM-RL_2020-09-17_iK-2020-12-09.pdf

Wie muss das Qualitätsmanagementsystem (QM) meiner Praxis inhaltlich aufgebaut sein?

Inhaltlich hat das QM die gute Qualität der Patient*innenversorgung und deren Sicherung im Fokus, aber auch z.B. die Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Praxisinhaber*in ( z.B. durch klare Regelung der Zuständigkeiten und Abläufe). Qualitätsmanagement meint hier einerseits Dokumentation, z.B. wie bei der Patient*innen-Versorgung Leitlinien Berücksichtigung finden, anderseits die systematische Überprüfung von selbst gesetzten Qualitätszielen, z.B. Patient*innen Informa,  mögliche Probleme im Praxisablauf zu erkennen und diese zu beheben.

Was sind die ersten Schritte, um ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für meine Praxis aufzubauen?

1)    Entscheidung für ein QM-System

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zur Wahl eines bestimmten QM-Systems und keine Verpflichtung zur Zertifizierung.

Viele Psychotherapeut*innen nutzen das System der KBV: Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP®).

 

Wenn Sie sich einen Überblick über die weiteren QM-Systeme verschaffen möchten, hilft die Übersicht der KBV zu diesem Thema: https://www.kbv.de/media/sp/QM-Verfahren-im-Vergleich.pdf

 

2)    Teilnahme an einer Fortbildung zum von Ihnen ausgewählten Verfahren

Die KBV bietet ein in der Regel 1,5-tägiges QEP-Einführungsseminar an: https://www.kbv.de/html/1378.php 

 

3)    Anpassung von Vorlagen an die individuellen Abläufe Ihrer Praxis

Für die praxisnahe Erstellung eines eigenen QM empfiehlt die  Qualitätssicherungskommission des DGVT-Berufsverbands (QSK) die Blattsammlung für Musterhandbücher der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Diese wurden in einer länderübergreifenden Initiative für PP und für KJP erstellt und stehen zum Download zur Verfügung. Sie können jeweils an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Praxis angepasst werden. https://www.pknds.de/index.php?id=24

 

Die KBV bietet ebenfalls eine umfassende Vorlage eines QEP-Manuals an: https://www.kbv.de/html/1374.php

Muss ich die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems (QM) regelmäßig bei der KV nachweisen?

Eine Überprüfung des praxisinternen Qualitätsmanagements erfolgt stichprobenhaft durch die KVen anhand eines Selbstauskunftsbogens, es findet keine Vor-Ort Prüfung in den Praxen statt. Die Selbstauskunft kann anhand des zugesandten Bogens erfolgen, aber auch telefonisch, wie Mitglieder uns berichteten. Die Praxisinhaber*in erhält daraufhin eine Rückmeldung der KVen, u.a. mit Hinweisen in welchem Bereich noch Verbesserungsbedarf gesehen wird.

Die KBV erläutert die Stichprobenprüfungen durch die KVen wie folgt:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern gemäß QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zufällig ausgewählte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu einer schriftlichen Darlegung des erreichten Umsetzungsstandes des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf. Ergebnisse der QM-Stichprobenerhebung 2019 können Sie hier einsehen.

Falls die eingereichten Dokumente für eine Bewertung nicht ausreichen, kann die Qualitätsmanagement-Kommission weitere Unterlagen anfragen oder dazu auffordern, die getroffenen Maßnahmen zur Einführung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements mündlich vor der Kommission darzulegen.

Die QM-Richtlinie der KBV finden Sie hier: www.g-ba.de/downloads/62-492-2309/QM-RL_2020-09-17_iK-2020-12-09.pdf

Den Fragebogen (Muster) finden Sie in der Richtlinie inder Anlage 1.