Gesetze
Gesundheitsreform 2007
24. April 2007
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet Reformen in wesentlich vier Bereichen:
- die Einführung einer Krankenversicherung für alle
- eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
- eine Reform der Finanzierungsordnung
- eine Reform der privaten Krankenversicherung
Download: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Wortlaut (PDF, 12,1 MB)
Link: www.die-gesundheitsreform.de/
gesetze_meilensteine/gesetze/gesundheitsreform_2007/index.html
Das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- ermöglicht, den aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit zu beschränken (so genannte Teilzulassung),
- Vertragsärzten ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
- die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten verbessert,
- die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren ganz und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren in unterversorgten Gebieten aufhebt,
- die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend - erleichtert (so genannte Zweigpraxen) und
- örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern - auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend - zulässt.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen
- zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren,
- zur Verlängerung der Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung um zwei Jahre,
- zur Klarstellung und finanziellen Absicherung der Beteiligung der Patientenvertreterinnen und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien,
- zur Beseitigung der Schwierigkeiten beim Einzug der so genannten Praxisgebühr,
- zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Schweiz und
- zur Sicherstellung der Entschuldung der Krankenkassen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2007 durch die Gewährung finanzieller Hilfen durch die übrigen Krankenkassen der jeweiligen Kassenart.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG) (PDF, 260 KB)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/2474) (PDF, 699 KB)