Neue Version der ICD-10-GM 2004 gilt ab Januar 2004 für Vertragspsychotherapeuten
Grundlage der neuen ICD-Version ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 11.10.2003. Die Änderungen sind für Vertragspsychotherapeuten bei den Quartalsabrechnungen und bei der Antragstellung von genehmigungspflichtigen Leistungen verpflichtend.
Wesentliche Änderung für den vertragspsychotherapeutischen Bereich ist, dass als neue Bezeichnung für gesicherte Diagnose hinzukommt. Für die Diagnosesicherheit gelten nunmehr folgende Kennzeichen V: Verdacht auf/Ausschluss von; Z: Zustand nach; A: ausgeschlossene Diagnose; G: gesicherte Diagnose. Diese Kennzeichen sind jeder verschlüsselten Diagnose anzufügen.
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt die ICD-10-GM (2004) im Internet zur Verfügung:
www.dimdi.de