Skip to main content
 
Rosa Beilage 1/2013

Pflegeheim-Bewohner zahlen keinen Rundfunkbeitrag

13. Februar 2013
 

(ab). Pflegeheim-Bewohner müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Darauf haben sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt.

Seit 2013 wird anstelle der GEZ-Gebühr ein Rundfunkbeitrag erhoben nach dem Prinzip „Eine Wohnung, ein Beitrag“. Die Möglichkeiten, sich von der Gebühr befreien zu lassen, sind nicht mehr so umfangreich wie früher. Auch Menschen mit Behinderungen werden zur Kasse gebeten, wenn auch mit einem reduzierten Beitrag (siehe Rosa Beilage 4/2012, S. 95).

Für Pflegebedürftige greift nun eine Sonderregelung: Pflegeheime werden vorerst als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt, insofern entfällt die Beitragspflicht für die Zimmer und ihre Bewohner. Diese Regelung soll solange angewandt werden, bis der Gesetzgeber das Problem abschließend gelöst hat.

Als Gemeinschaftsunterkünfte gelten auch Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen dauerhaft und vollstationär untergebracht sind und gepflegt werden. Auch sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Es gelte zu bedenken, betonte die ARD-Vorsitzende Monika Piel, dass die Bewohner aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nachhaltiger Pflege bedürfen. An sozialer Härte hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kein Interesse. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass die Rundfunkanstalten nicht über die gesetzlichen Regelungen bestimmen können. Es bestehe jedoch sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen und in Behinderteneinrichtungen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen.

Weitere Informationen: www.rundfunktbeitrag.de