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VPP 4/2013

Präventionsgesetz kurz vor der Wahl noch vom Bundesrat gestoppt

14. November 2013
 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zwei Tage vor der Wahl des neuen Bundestags gescheitert. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab mit der Begründung, er sei nicht weitreichend genug. Diese Auffassung teilt auch die DGVT.

Die DGVT hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach darauf hingewiesen, dass der vorliegende Entwurf unzureichend sei und weit hinter den positiven Ansätzen der Gesetzentwürfe von 2005 und 2008 zurückfalle. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu organisieren, nicht gerecht. Nur die gesetzliche Krankenversicherung in die Pflicht zur Finanzierung zu nehmen und zwei Euro pro Versichertem und Jahr für Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, sozialen Brennpunkten usw. vorzusehen, widerspricht den vollmundigen Lippenbekenntnissen zur Prävention.

Der Gesetzentwurf zur Prävention wurde an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Faktisch hat der Bundesrat den Gesetzentwurf damit zu Fall gebracht, denn infolge des Diskontinuitätsprinzips müssen alle Gesetzesvorlagen, die in einer Legislaturperiode nicht verabschiedet wurden, in der nächsten wieder neu eingebracht werden.

In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl haben die Ländervertreter am Freitag, 20.9.2013, noch ein umfangreiches Programm absolviert. Auf der Tagesordnung standen 75 Punkte. Zusammen mit dem Präventionsgesetz ist auch die gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gestoppt worden. Der noch amtierende Gesundheitsminister Daniel Bahr wollte Regelungen im Sozialgesetzbuch festschreiben, dass korrupte Ärzte, Apotheker und andere Akteure aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Länderkammer fordert aber einen Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Waltraud Deubert

Kommentar zum Umgang mit den Gesetzentwürfen zur Prävention, veröffentlicht unter dem Titel „Schwanengesang“[1] vor der Sitzung des Bundesrates

Am 20.9. wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein weiteres Präventionsgesetz der Diskontinuität verfallen und da­mit scheitern.

Dahinter steht kein irgendwie gearteter Fluch, der auf deutschen Präventionsgesetzen lastet.

Alle weisen vielmehr einige gravierende Schönheitsfehler auf, die mit zum Scheitern dieser Gesetze beigetragen haben:

  • Die Lasten tragen die GKV-Versicherten, PKV-Versicherte würden, wenn über­haupt, nur zaghaft finanziell in Anspruch genommen. Andere Sozialversicherungssysteme bleiben weitgehend au­ßen vor.
  • Bund und Länder wollen kräftig „mit­mischen“, über die Verwendung der Gelder mitbestimmen, ob nun in einer Stiftung oder in einer Nationalen Präventionskonferenz, in Präventionsfonds, der BZgA als nachgeordneter Behörde oder was auch immer.
  • Ein regelrechtes Ärgernis ist, dass soziale Ungleichheiten und Integrationsaufgaben nicht mit Maßnahmen aus Steuergeldern finanziert behoben werden sollen, sondern mit Krankenkassenbeiträgen. Um es auf die Spitze zu treiben, wird flugs noch der ehemals fest zugesagte Staatszuschuss zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen empfindlich gekürzt. Der Staat schleicht sich – für die Mehrzahl der Bürger unmerklich und klammheimlich – aus seiner Verant­wortung, wie sich die öffentliche Hand schon vor Jahren aus der öffentlichen Gesundheitsfürsorge, einer Aufgabe der öffentlichen Hand, verabschiedet hat, um dann über zu hohe Beiträge der GKV zu lamentieren. GKV-Versicherte sollen wieder einmal einen wichtigen Teil deut­scher Sozialpolitik zahlen.
  • Je nach politischer Farbenlehre soll das jeweilige „Klientel bedient“ werden, sei es die Sozialszene, die Ärzteschaft, usw. Boshafte Zungen formulieren spitz, man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik sei weniger an Prävention als an Klientelpolitik und der zugehörigen jeweiligen Ideologie interessiert.
  • Zudem ist für das Gros der Maßnah­men nicht bewiesen, dass sie zu einer Verbesserung der Gesundheit führen, Sterblichkeit verringern oder gar die Le­bensspanne signifikant erhöhen. Die nachweisbaren Erfolge von Prävention wie für die Mundgesundheit sind nicht mit sinkenden Kosten einhergegangen, wie oft zumindest unterschwellig unterstellt.

Die Reihe der Punkte, an denen es „hakt“, lässt sich weiter fortsetzen.

Ist Prävention zum beliebigen Spielball der Politik geworden, der von der jeweils ande­ren Couleur gern ins Aus geschossen wird?

Nimmt die Politik Prävention und Gesundheitsförderung entgegen vieler Lippenbe­kenntnisse nicht ernst, ist sie ein Softthema der Gesundheitspolitik?

Diese Fragen lassen sich mit einem Ver­gleich zu anderen Themen der Gesund­heitspolitik beantworten, wie Organspende etc. Ein ernst gemeintes Anliegen „Präventi­on und Gesundheitsförderung“ ließe sich si­cherlich ebenso konzentriert auf Essentielles und Konsentierbares gemeinsam ins Gesetz­blatt führen.

Sind Präventionsgesetze vielleicht sogar von vornherein mit einem kw –Vermerk versehen und scheitern sie, weil der unbedingte Wille zum Erfolg fehlt?

Dass dieses aktuelle Präventionsgesetz scheitern würde, wurde von vielen Beob­achtern von Anbeginn vermutet, seine Chancen standen nicht gut. Es wurde so­gar auf ein Scheitern oder Nicht-Scheitern gewettet.

BMG, Unions- und FDP-Fraktion haben mit diesem Gesetz auf Risiko gespielt und of­fensichtlich ein Scheitern wissentlich in Kauf genommen. Sie haben den Ländern zwar noch einige „Appetithäppchen“ hingeworfen, die von den Ländern allerdings verschmäht wurden.

Dies war kein Hazard-Spiel, BMG und Regierungsparteien fuhren vielmehr in trauter Übereinkunft eine für sie Win-Win-Strategie.

Sollte wider Erwarten das Präventionsgesetz das strahlende Licht des Bundesgesetzblatts erblicken, könnte man dies als großen Sieg feiern. Im Falle der Ablehnung hätten die A-Länder den Buhmann im eigenen Feld. So wäre es kurz vor der Wahl in jedem Fall „vermarktbar“ gewesen.

Dummerweise interessiert sich in diesem Wahlkampf kaum jemand für Gesundheitspolitik und schon gar nicht für Prävention. Andere Themen dominieren wieder einmal den Wahlkampf, so dass diese Taktik wohl nur in kleinen Parteiveranstaltungen aufgehen kann, aber die WählerInnen nicht merklich beeinflusst.

Derartige „Spiele“ parteitaktisch versierter Akteure erfreuen die Seele derselben ungemein, wie jeder, der sich schon einmal in dieser Disziplin geübt hat, zu berichten weiß.

Aber ob die BürgerInnen oder gar Betroffe­ne diese Taktiken gôutieren würden, wenn sie es wüssten?

Zu dieser Taktik gehört auch, die Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Ge­sundheitswesen an die Präventionsgesetzgebung anzuhängen. Einige vermuten, dass Union und FDP niemals ernsthaft erwo­gen haben, Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen, aber dies ist und bleibt eine Vermutung.

Diese Vermutung wird allerdings dadurch gestützt, dass man andere Regelungen, wie die zur Organspende oder zur Krankenhausfinanzierung, nicht an das Präventionsgesetz angehängt hat. Wahrscheinlich gilt für die Artikel zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen dasselbe taktische Kal­kül wie für das eigentliche Präventionsgesetz. Auch hier sehen sich BMG, Union und FDP in einer Win-Win-Situation. Wird der klei­ne Omnibus verabschiedet, lässt sich dies als Sieg feiern, wenn nicht, ist das spezifische Klientel hochzufrieden.

Nach der Wahl kann man sich immer noch überlegen, wie man das durch den BGH entstandene Problem komfortabel lösen kann.

Dasselbe gilt für ein Präventionsgesetz, aber dies ist nach der Wahl nicht vordringlich, stehen doch eine Pflege- und Krankenhausreform ante portas.

 


[1]Quelle: Onlinemagazin Highlight, Ausgabe 24/13 – 17.09.2013; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.