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Aktuell

Überlegungen zur Revision der Psychotherapieausbildung

25. Februar 2008

Die DGVT hatte in den 90-er Jahren an den Beratungen zur Formulierung des jetzigen Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen maßgeblich mitgewirkt.

 

Seit Verabschiedung des Gesetzes hat die DGVTin erheblichem Umfang Ausbildungen nach den Regeln des Gesetzes durchgeführt und damit einen reichen Erfahrungsschatz hinsichtlich der praktischen Umsetzung der rechtlichen Regeln angesammelt. Darüber hinaus hat die DGVT in den Folgejahren an den wesentlichen Fachdiskussionen zur weiteren Reform der Ausbildung mitgewirkt und immer wieder – z.B. im Rahmen von Fachtagungen oder in Positionspapieren - versucht, Anregungen zur Weiterentwicklung der Psychotherapieausbildung zu geben.[1]

Für die nun anstehenden Beratungen zur Reform der Psychotherapieausbildung sind aus unserer Sicht die folgenden Punkte besonders dringlich. Sie stellen eine komprimierte Zusammenstellung von aktuell vorrangigen Perspektiven dar, die im Rahmen von Überlegungen zur Reform der Psychotherapieausbildung im Vordergrund stehen sollten.

1.       „Offenheit für neue inhaltliche Konzepte der PT-Ausbildung“.
Hier sei einmal mehr daran erinnert, dass die in Deutschland strikte Verfahrensorientierung, deren Dominanz auch für die derzeitige PT-Ausbildungsstruktur historisch auf die Psychotherapierichtlinien aus den 60-er Jahren zurückgeführt werden kann, fachlich-wissenschaftlich längst überholt ist und somit auch in der Ausbildung kein prägendes Element mehr sein sollte. Die strikte Festschreibung dieser Struktur behindert eine sinnvolle Weiterentwicklung der Psychotherapie – eine Öffnung hin zu neuen wissenschaftlich begründeten psychotherapeutischen Vorgehensweisen und deren sachgerechte Integration ist deshalb wünschenswert.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung und Begleitung solcher strukturierten Modellversuche zur Erprobung neuer Ausbildungsinhalte (mit transparenter Evaluation) könnte beispielsweise beim Wissenschaftlichen Beirat angesiedelt sein.

2.       Neue Konzepte in formaler Hinsicht.
Form und Inhalte von Berufsausbildungen sind in Bewegung (vgl. etwa die neuen Ausbildungskonzepte im Medizinstudium). Auch für den Bereich der PT-Ausbildung ist eine gewisse Flexibilität wünschenswert. Die Festschreibung auf eine bestimmte Kombination von Seminaren, Vorlesungen etc. verhindert eine Weiterentwicklung der Unterrichtsformen. Der Einsatz moderner Medien, der Einbezug von Selbststudienanteilen oder die anteilige Berücksichtigung von  kollegialen Arbeitsgruppen sind derzeit bestenfalls sehr eingeschränkt möglich. Unter dem Blickwinkel einer modernen Ausbildungskonzeption sollten sie zulässig sein. Schließlich halten wir flexiblere Regelungen bei der Anerkennung bereits erbrachter notwendiger Ausbildungsleistungen für sachlich angemessen.
Die Erprobung neuer Organisationsformen der Ausbildung könnte von den Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt werden.
Ebenso wichtig wie sachgerechte, klare, aber gleichwohl hinreichend flexible formale Vorgaben für die Ausbildung ist die verbindliche Vorgabe von Strukturen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement. Diese haben für uns maßgebliche Bedeutung auf dem Weg hin zu einer einheitlichen und hohen Ausbildungsqualität und sollten zu einer ausgeprägten Zielorientierung und Teilnehmertransparenz der Psychotherapieausbildung beitragen.

3.       Schwerpunktbildung bei den Basiskompetenzen (in Ausbildung und Prüfung).
Die Psychotherapieforschung der vergangenen Jahrzehnte hat gezeigt, dass es eine Reihe von wesentlichen Kernelementen des psychotherapeutischen Handelns gibt, die für den Erfolg von Psychotherapie entscheidend sind, unabhängig von dem Verfahren, das der/die Therapeut/in ausübt bzw. auszuüben meint. Diesen Elementen vorrangige Bedeutung in der Ausbildung und letztlich auch in der Prüfung zu geben, erscheint folgerichtig.
Die gegenwärtige Prüfungspraxis berücksichtigt nur einen begrenzten Teil der für Psychotherapeut/inn/en wesentlichen Kompetenzen (vgl. Vogel & Schieweck 2005b). Der Bezug zu den vorgegebenen bzw. tatsächlich relevanten Inhalten der Ausbildung ist gering (vgl. Liebeck 2003). Kognitive Aspekte bilden den Schwerpunkt der Prüfung, andere Fähigkeiten, insbesondere therapeutische Basisfertigkeiten, wie z.B. die Gestaltung der therapeutischen Beziehung, werden kaum erfasst. Eine Reform der Prüfungen sollte dieses Ungleichgewicht korrigieren.

4.       Wichtig: das derzeitige Konzept der Ausbildung, speziell die Regelungen zur praktischen Tätigkeit bringen die Berufsgruppen der PP/KJP in Abhängigkeit einer anderen Berufsgruppe, der Ärzte. Die Zulassung der Praxiseinrichtungen ist nach dem Gesetz von der Zulassung einer Klinik durch die jeweilige Landesärztekammer und die Ausbildungsbereitschaft des entsprechenden Chefarztes abhängig. Das führt in der Umsetzung dazu, dass interdisziplinäre Probleme auf dem Rücken der Ausbildungsteilnehmer/innen ausgetragen werden (vgl. entsprechende Beschwerden beim Petitionsausschuss des Bundestages, Artikel in überregionalen Zeitungen etc.). Es entstehen komplexe Abhängigkeitsstrukturen, die letztlich dazu führen, dass die meisten Psychotherapeut/inn/en in Ausbildung in den Kliniken professionell tätig sind (und damit für die Kliniken substantiellen Mehrwert erwirtschaften), für ihre Leistung aber  häufig nicht einmal eine Praktikantenvergütung erhalten. Die Definition der zulassungsfähigen Einrichtungen, die Ausdifferenzierung der inhaltlichen Ausgestaltung und die Vorgaben zum Umfang der praktischen Tätigkeit sollten deshalb bei einer möglichen Revision der gesetzlichen Ausbildungsvorgaben an den inhaltlichen Notwendigkeiten für eine qualitativ hochstehende Psychotherapieausbildung neu ausgerichtet werden. Durch verbindliche Regelungen zur angemessenen Vergütung dieser Tätigkeit sollte darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung ausreichenden Nachwuchses für die psychotherapeutische Versorgung geleistet werden.

 

Im Übrigen sei auf die zahlreichen konkreten Vorschläge verwiesen, die in den zurückliegenden Jahren gemacht wurden, um einzelne teilweise recht konkrete Hemmnisse und unnötige Hürden der Ausbildung zu überwinden (z.B. Liebeck, 2003, Ruggaber, 2005, Vogel, Ruggaber & Kuhr, 2003).

Ein wesentliches Thema der anstehenden Beratungen zur Reform der Psychotherapieausbildung betrifft die mit dem Psychotherapeutengesetz eingeführte Unterscheidung der Berufe Psychologische/r Psychotherapeut/in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Aus unserer Sicht hat sich diese Differenzierung im Grundsatz bewährt – einerseits, weil sie dazu beiträgt die erheblichen psychotherapeutischen Versorgungsdefizite gerade bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren, andererseits, weil sie auch den (sozial)pädagogischen Berufsgruppen einen sachgerechten Zugang zur Psychotherapieausbildung bietet. In der Umsetzung der Differenzierung zwischen PP und KJP haben sich in den letzten Jahren, besonders auch nach der Einführung der neuen Studiengänge, einige Fragen ergeben, die aus unserer Sicht aber lösbar sind. Wir werden hierzu noch separate Ausführungen vorlegen.

Auf Grund der Erfahrungen mit der Erarbeitung des Psychotherapeutengesetzes und den gesundheitspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre sind wir davon überzeugt, dass die Erarbeitung neuer Konzepte durch die Gutachter in einem transparenten Verfahren und in enger Abstimmung mit Verbänden und Kammern der beteiligten Berufsgruppen erfolgen sollte. Dies hätte den unschätzbaren Vorteil, dass den politischen Verantwortungsträgern breit abgestützte Änderungsvorschläge zugeleitet würden. Es kann angenommen werden, dass damit die Bereitschaft, den Anregungen zu folgen, deutlich wüchse.

Literatur

Kuhr, A. (2005). Strukturqualität der Ausbildung in Verhaltenstherapie und ihre Sicherung. In A.-R. Laireiter & U. Willutzki (Hrsg.), Ausbildung in Verhaltenstherapie (S. 351-361). Göttingen, Hogrefe.
Kuhr, A. & Ruggaber, G. (2003) (Hrsg.). Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 175-190). Tübingen, DGVT-Verlag.
Liebeck, H. (2003). Gegenstandskatalog und mündlichen Prüfung. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.). Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S.  ??). Tübingen, DGVT-Verlag.
Ruggaber, G. (2005). Psychotherapieausbildung in Deutschland fünf Jahre nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes. In A.-R. Laireiter & U. Willutzki (Hrsg.), Ausbildung in Verhaltenstherapie (S. 429-438). Göttingen, Hogrefe.
Vogel, H., Ruggaber, G. & Kuhr, A. (2003). Wünsche an die Novellierung der gesetzlichen Ausbildungsvorgaben. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.). Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 175-190). Tübingen, DGVT-Verlag.
Vogel, H. & Schieweck, R. (2005a). Qualität in der Psychotherapieausbildung. In A.-R. Laireiter & U. Willutzki (Hrsg.), Ausbildung in Verhaltenstherapie (S. 351-361). Göttingen, Hogrefe.
Vogel, H. & Schieweck, R. (2005b). Ergebnisqualität in der Psychotherapieausbildung. In A.-R. Laireiter & U. Willutzki (Hrsg.), Ausbildung in Verhaltenstherapie (S. 404-425). Göttingen, Hogrefe.

 

DGVT-Ausbildungsverbund  (AV)
DGVT-Vorstand


[1] vgl. beigefügte Literaturübersicht.