Überprüfung der Versorgungsaufträge in Westfalen-Lippe
Liebe Mitglieder in Westfalen-Lippe,
die Kassenärztliche Vereinigung hat die gesetzliche Pflicht nach § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V, die Einhaltung der Versorgungsaufträge zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Vertragsbehandler*innen und MVZ der Versorgung gesetzlich Versicherter im vorgegebenen Umfang zur Verfügung stehen.
In den letzten Tagen haben uns einige unserer Mitglieder in Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass sie von der KV Westfalen-Lippe ein Schreiben erhalten hätten. Darin weist die KV Westfalen-Lippe darauf hin, dass das jeweilige Mitglied anhand gewisser Prüfkriterien statistisch auffällig geworden sei bzw. den Versorgungsauftrag nicht erfüllt habe. Die KV Westfalen-Lippe bittet um Angabe von Gründen bzw. Stellungnahme und bietet den betroffenen Mitgliedern auch ein Beratungsgespräch an.
Wir bitten Sie, sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben bzw. zukünftig erhalten, dieses sehr ernst zu nehmen. Stellen Sie ggf. sicher, dass Sie Ihr Sprechstundenangebot oder Ihre Tätigkeit im Bereich der Behandlung gesetzlich Versicherter ausweiten, um Ihren Praxissitz zu erhalten, oder denken Sie über die Abgabe eines (halben) Versorgungsauftrages nach. Nehmen Sie ggf. Kontakt mit uns auf zur Beratung.
Sie erreichen uns unter Tel. 07071 9434-13 zu folgenden Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesgeschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.