Verordnung von Medikamenten durch PP und KJP?
Mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahre 1999 sind PP und KJP als Heilberufe anerkannt worden. Sie haben sich in die bestehende medizinisch orientierte Struktur der Krankenversorgung eingefügt, d. h. auch Psychotherapie wird weitgehend nach dem Modell der freien Niederlassung angeboten. Damit werden unmittelbare Formen der Kooperation zwischen PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen und ÄrztInnen erschwert. In gemeindenahen, integrativen Einrichtungen zur Versorgung und Prävention wären die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit leichter realisierbar, damit die Chancen für eine biopsychosozial ausgerichtete Therapie größer.
M.E. nach sind die aktuellen Diskussionen um eine Direktausbildung in Psychotherapie, um das Berufsbild des/der PsychotherapeutIn und um die Befugniserweiterung vor diesem Hintergrund zu reflektieren.
Ein zweiter Punkt kommt hinzu, wenn PsychotherapeutInnen für ihre Profession die Möglichkeit der Medikation fordern. Dann muss man die wissenschaftlich problematische Situation der vorherrschenden Diagnostik mit in die Überlegungen einbeziehen. Seit der Veröffentlichung des DSM-III im Jahre 1980 verbreitete sich immer mehr eine symptomorientierte Form der Diagnostik – und mit ihr eine biomedizinische, neurowissenschaftliche Auffassung psychischen Leidens: In Konsensgruppen wurden sogenannte „psychische Störungen“ voneinander abgegrenzt. Zu den „Störungen“, die man quasi als Entitäten verstand, wurden spezifische Behandlungsformen entworfen. Auch in der BRD begannen Kommissionen in aufwendigen „Konsens“verfahren Behandlungsleitlinien festzulegen. Verfahren und Mittel, die sich auf den Patienten beziehen, stehen dabei im Vordergrund, häufig wurde die Medikation mit Psychopharmaka als Methode der ersten Wahl propagiert.
Es wird dagegen selten, wenn überhaupt, an Veränderung von (Familien-)Systemen oder krankmachenden Bedingungen und Verhältnissen gedacht. Auf diese Weise hat sich die Psychotherapie (möglicherweise die Verhaltenstherapie stärker noch als in der Psychoanalyse) nach dem Behandlungsmodell somatischer Erkrankungen formiert.
Vor diesem Hintergrund diskutiere ich im Folgenden die Forderung nach einer Befugniserweiterung für PP und KJP hinsichtlich der „Verschreibung von Medikamenten/Psychopharmaka“. Nur dazu beziehe ich hier Stellung, da sie eine Vielzahl von Komplikationen nach sich ziehen würde.
Andere Befugnisse wie Überweisung, Verordnung von Soziotherapie oder Krankschreibung sind weitgehend unproblematisch und passen durchaus zur Berufsrolle von PP und KJP.
Folgende Probleme sehe ich:
- Die Möglichkeit der Verordnung von Medikamenten würde die Beziehung von PP und KJP zu ihren PatientInnen äußerst ambivalent werden lassen. PsychotherapeutInnen konfrontieren ihre PatientInnen häufig mit existenziellen Fragen. Sie stellen sie vor schwierige Entscheidungen oder erarbeiten mit ihnen Ziele, die anstrengende und langwierige Verhaltensänderungen zur Folge haben. Bekanntermaßen verlaufen diese Prozesse selten reibungslos, sind mit Rückschritten und starker emotionaler Belastung verbunden. PsychotherapeutInnen haben bisher gezeigt, dass allein durch psychologische Maßnahmen solche Phasen überwunden werden können und zur „Heilung“ führen. Sie würden sich um die Vorteile dieser spezifischen Form der „Behandlung“ bringen oder diese zumindest erschweren, wenn TherapeutIn und KlientIn nun zusätzlich über eine medikamentöse Behandlung verhandeln könnten.
- Um Psychopharmaka kompetent verschreiben zu können, sind Kenntnisse der Psychopharmakologie bei weitem nicht ausreichend. Die Ausbildung von PP und KJP müsste dann um diverse medizinische Fächer erweitert werden. Praktiken, die zum Monitoring der Medikation notwendig sind, wie z.B. die Blutabnahme, müssten ebenfalls eingeübt werden.
Auch dann, wenn man ein solches „kleines“ Medizinstudium absolviert hat, bleibt fraglich, ob man eine Verschreibung/Absetzung von Medikamenten wirklich verantwortlich durchführen kann. Diese Befugnis sollte den „VollmedizinerInnen“ vorbehalten bleiben. - Entwicklungen, wie z. B. die Verschiebung im Krankheitsspektrum hin zu chronisch körperlichen Erkrankungen oder die höheren Anforderungen an die individuelle Lebensführung sprechen eher für eine Aufgabenteilung zwischen Medizinern einerseits und PP /KJP andererseits, als für eine Erweiterung von Befugnissen in die Bereiche der jeweils anderen Profession hinein.
So sehen wir beispielsweise bei einer chronischen Krankheit wie Typ II Diabetes erhebliche Fortschritte in den medizinischen Behandlungsmöglichkeiten. Aufgrund der Innovationen könnten die Betroffenen vielen Komplikationen und Folgeerkrankungen entgehen, wenn sie ihre Lebensführung bzw. ihr Verhalten auf die Erfordernisse ihrer Erkrankung und Behandlung abstimmen würden. Experten sehen gerade in verhaltensbezogenen Aspekten die größten Hindernisse für Fortschritte in der Behandlung. Dies gilt nicht nur bei Patienten mit Diabetes, sondern bei vielen anderen Krankheiten.
PP und KJP sollten hier ihre Kenntnisse und Kompetenzen erweitern und einbringen.
Aufgrund dieser – hier nur kurz skizzierten – Entwicklungen wird eine biopsychosoziale oder soziopsychosomatische Herangehensweise in der Krankheitsprävention und -versorgung immer dringlicher. PP und KJP benötigen daher keine Möglichkeit zur Medikation, sondern symmetrische Kooperationsverhältnisse mit den anderen Professionen.
Hans-Peter Michels, Böhl-Iggelheim
Mitglied der Redaktionskommission