Skip to main content
 
Heiner Vogel, Würzburg

Zweiter Deutscher Psychotherapeutentag am 1. November 2003 in Düsseldorf

22. Januar 2007

Ein knappes halbes Jahr nach Gründung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fand am 1. November 2003 der zweite Deutsche Psychotherapeutentag statt. Hier galt es für den Bundesvorstand, Rechenschaft über das erste halbe Jahr abzulegen und mit den Landesdelegierten den weiteren Weg zu beraten sowie die Arbeitsstrukturen der Kammer näher festzulegen.

 

Eingangs berichtete Präsident Detlev Kommer von den sehr vielfältigen Aktivitäten des Bundesvorstandes, die sich neben der Etablierung der Bundeskammer (Suche nach Räumlichkeiten für die Berliner Geschäftsstelle, Einstellung einer Geschäftsführerin, Erstellung von Haushaltsplänen etc.) auch um die Aufnahme von Arbeitsbeziehungen zu wichtigen Interessenvertretern (Gesundheitsministerium, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und andere) sowie die Strukturierung der Beziehung zu den Landeskammern und die Entwicklung eines mittelfristigen Arbeitsprogramms für die Bundeskammer umfasste. Neben mancher mühseliger und trockener Arbeit konnte auch über einige positive Erlebnisse berichtet werden: der Begrüßungsempfang für Vertreter von Verbänden, Landeskammern und Politik, der dann leider in Zeiten der Diskussion um das Gesundheitsreformgesetz lag, so dass keine Gesundheitspolitiker kommen konnten. Nach langen Bemühungen wurde endlich eine Bundesgeschäftsstelle in der Klosterstraße in Berlin gefunden, die noch zum Jahresende bezogen werden kann.

Ausführlicher ging Kommer auf die zukünftigen Herausforderungen und die vorgesehenen inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte der Bundeskammer ein, die sich unter anderem auf die Sicherung der psychotherapeutischen Arbeitsfelder richtete und den Versuch, auf die weitere Gesundheitsreform Einfluss zu nehmen. Schließlich wird es auch darum gehen bei der Vorbereitung eines Präventionsgesetzes mitzuwirken.

Das wichtigste Thema der Sitzung betraf zweifelsohne die Finanzen, eine Beitragsordnung, die Haushaltspläne für 2003 und 2004 und die Reisekosten- und Entschädigungsordnung. Obwohl Beitragshöhe und Beitragspflicht bereits bis 2004 festgelegt sind, gibt es noch eine Reihe von offenen Detailfragen, die für die Bundeskammer Risiken und Unsicherheiten mitbringen, wie beispielsweise die Zahlungstermine für die Mitgliedsländer, der genaue Kreis der gebührenpflichtigen Mitglieder und ähnliches. Nach intensiver Diskussion über manche Detailregelungen zog der Vorstand seinen Entwurf für die Beitragsordnung zurück und wird sie im nächsten Jahr erneut vorlegen. Die Reisekosten- und Entschädigungsordnung wurde dagegen im wesentlichen entsprechend der Vorlage verabschiedet. Ein Änderungsantrag auf Begrenzung der Gesamthöhe von Entschädigungen für diejenigen Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig auch in Landeskammern Vorstandsmitglieder sind, wurde abgelehnt. Angenommen wurde dagegen ein Änderungsantrag, der darauf gerichtet war, dass nunmehr nicht nur Vorstandsmitglieder sondern auch Ausschussmitglieder regelmäßig die erste Klasse in der Bahn benutzen können.

Die insgesamt vermutlich recht vorsichtigen Haushaltspläne für 2003 und 2004 wurden separat beraten. Da der Haushalt 2003 in Ermangelung einer eigenen Geschäftsstelle sowie angesichts der Gründung der Bundeskammer zur Jahresmitte noch ein überschaubares Volumen hat (ca. 413.000 Euro Ausgaben bei kalkulierten Einnahmen in Höhe von ca. 800.000 Euro werden zu Rücklagen von ca. 387.000 Euro führen), war die Beratung an dieser Stelle relativ schnell abgeschlossen und der Haushaltsplan wurde verabschiedet. Auch wenn der Haushalt 2004 ebenfalls sparsam angelegt sein wird, so hat er doch eine kalkulatorische Unterdeckung, die allein durch eine weitgehende Auflösung der Rücklage ausgeglichen werden kann. Der Finanzausschuss hatte diesen Umstand bereits problematisiert und nach längerer Beratung den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan[1] abgelehnt und statt dessen einen eigenen Entwurf erarbeitet, der in verschiedener Hinsicht sparsamer ausfällt. Das Problem liegt daran, dass die meisten Ausgabenposten in gewisser Weise Fixkosten darstellen (wie Miete, Personal, Entschädigungen, Reisekosten), die nicht ohne weiteres zum Jahresende abgestellt werden können. Somit würde ein entsprechender Haushaltsbeschluss notgedrungen für das Folgejahr eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nach sich ziehen ⿿ beim Vorstandsentwurf ist (laut Vorstand) von bis zu 9 Euro, das heißt ca. 30%, beim Entwurf des Finanzausschusses von ca. 3 Euro, das heißt 10% Erhöhung für 2005 auszugehen. Aus dieser Konstellation ergab sich eine hitzige Diskussion unter anderem deshalb, weil Beitragserhöhungen in der Bundesdelegiertenversammlung eine 2/3 Mehrheit voraussetzen, der Haushalt aber mit einfacher Mehrheit verabschiedet wird. Dem Vorstand wurde vorgeworfen, die satzungsmäßigen Rechte der Delegiertenversammlung aushebeln zu wollen, indem mit dem vorgelegten Haushaltsplan Fakten geschaffen werden, hinter die eine verantwortungsvolle Delegiertenversammlung im kommenden Jahr bei der Debatte über die Beitragshöhe nicht mehr zurück kann. Dem wurde wiederum entgegengehalten, dass allen Beteiligten von Anfang klar war, dass die zu Beginn festgelegte Beitragshöhe kaum ausreichen würde, um eine funktionsfähige Geschäftsstelle und eine handlungsfähige Bundeskammer zu finanzieren und man bei den ursprünglichen Beratungen sogar von 50 Euro (statt jetzt 30 Euro) ausgegangen war. In der Abstimmung über den Haushalt zeigte sich dann eine breite Mehrheit für den Vorstandsentwurf. Die Diskussion zeigte, dass alle Beteiligten davon ausgingen, dass dieser Beschluss eine deutliche Beitragserhöhung für 2005 nach sich ziehen wird.

Diskutiert wurde schließlich auch über den ersten inhaltlichen Beratungspunkt ⿿ die Besetzung des wissenschaftlichen Beirats (nach § 11 PsychThG). Die Besetzungszeit des Beirats läuft zum Jahresende aus und in Absprache mit der Bundesärztekammer hat die Bundespsychotherapeutenkammer für die nächste Periode die Geschäftsführung übernommen. Die Benennung der Mitglieder auf Seiten der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch den Vorstand der BPtK war gerade in der Vorwoche vorgenommen worden (die ärztlichen Psychotherapeuten im Beirat werden von der Bundesärztekammer benannt ⿿ die Mitgliederliste dürfte demnächst auf der Homepage des Beirats www.wbpsychotherapie.de einzusehen sein). Ein Antrag von Delegierten aus dem Lager der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie (AGP) richtete sich darauf, dem Beirat durch eine ausführliche Geschäftsordnung enge Vorgaben zu machen, wie der Beirat ⿿Wissenschaftlichkeit⿿ definieren solle und in welchen Fällen er in welcher Weise tätig werden soll. Detlev Kommer erklärte für den Bundesvorstand, dass er demgegenüber die bisherige Arbeit des Beirats wertschätze und erwarte, dass dieser seine Arbeit wie bisher fortsetze. In der Vereinbarung mit der Bundesärztekammer sei zudem festgelegt, dass der Beirat zukünftig neben seinen Aufgaben nach § 11 PsychThG auch als ⿿normaler⿿ wissenschaftlicher Beirat der BPtK auf Anfrage tätig werden solle. Der Antrag der AGP wurde sodann mehrheitlich abgelehnt.

Für die weitere politische Arbeit der Bundeskammer war schließlich die Wahl von Ausschüssen und Kommission wichtig. Es war zunächst festzulegen, welche Ausschüsse überhaupt besetzt werden sollen und dann ging es um die Besetzung selbst. Angesichts der bisherigen Debatten stand zu befürchten, dass es hier sehr viele unerquickliche Diskussionen geben würde. Positiv überrascht waren alle Beteiligten, dass es tatsächlich in der Nacht zuvor gelungen war, dass sich Vertreter der verschiedenen Gruppierungen in der Delegiertenversammlung auf eine Liste von Ausschüssen und von vorgeschlagenen Mitgliedern einigen konnten, die schließlich mit breiter Mehrheit der Versammlung verabschiedet bzw. gewählt werden konnte. Es wurden folgende Ausschüsse/Kommissionen gewählt: Fortbildung, Weiterbildung, Qualitätssicherung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Institutionelle Psychotherapie mit den Unterausschüssen Kliniken und Beratungsstelle/Jugendhilfe. Die Aufgabenstellungen der Ausschüsse/Kommission und die detaillierten Listen der gewählten Mitglieder werden demnächst der Homepage der BPtK zu entnehmen sein (www.bptk.de). Als Delegierte der DGVT wurden Bernd Fliegener (Berlin) in den Qualitätssicherungsausschuss, Michael Borg-Laufs (NRW) in den KJP-Ausschuss, Veronika Mähler-Dienstuhl (NRW) und Heiner Vogel (Bayern) in den Ausschuss Institutionen gewählt.

Abschließend wurden noch zwei Resolutionen verabschiedet, die die zukünftigen politischen Aktivitäten der Kammer mitbestimmen sollen: Eine zur Verbesserung der Bedarfsplanung in der ambulanten Psychotherapie und eine weitere, welche sich gegen die Kürzungen im Bereich der psychosozialen Beratungsstellen durch die Länder richtet.

Nach einer intensiven Arbeitssitzung mit erfrischenden und engagierten Diskussionen konnten die Sitzungsleiter Friederike Wetzorke und Wolfgang Schreck den Psychotherapeutentag dann pünktlich gegen 16.30 Uhr beenden, nachdem die Tagesordnung vollständig abgearbeitet war.

[1] Vorgesehene Ausgaben in Höhe von ca. 1,073 Mio Euro bei geplanten Einnahmen in Höhe von ca. 832.000 Euro bedeuten eine Entnahme aus der Rücklage im Umfang von 241.000 Euro