Sozialgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: S-27/KA-36 15/99 ER Dipl.-Psych. gegen den Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, vertreten durch den Vorsitzenden, Georg-Voigt-Str. 15, 60235 Frankfurt am Main Beigeladene: 1. Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str. 15 2. AOK Hessen, Direktion, Basler Straße 2, 61S52 Bad Homburg 3. Landesverband der Betriebskrankenkassen in Hessen, Stresemannallee 20, 60591 …
Die Interdependenz einer interessengeleiteten Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigungen und der weitgehend unkritischen Übernahme dieser Aussagen durch die Gesundheitsverwaltung und deren Auswirkun-gen auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte soll hier anhand einer Berliner Fallstudie aufgezeigt werden.
ÜBERGANGSREGELUNGEN (Berufsrecht) § 12 ÜBERGANGSREGELUNGEN (Berufsrecht) zur Erlangung der Approbation Die Länder haben sich auf die anschließend beschriebenen Nachweise und Regelungen verständigt, Abweichungen in einzelnen Bundesländern sind jedoch möglich.
Entnommen aus: "HINWEISE FÜR DIE APPROBATION gem. § 12 DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES"
Gemeinsame Liste von AGPT und AGR anerkannter THEORIE (VERHALTENSTHERAPIE) im Rahmen der Übergangsregelung gemäß § 12 Abs. 3, 4 und 5 des Psychotherapeuten-Gesetzes in Verbindung mit den notwendigen Nachweisen gemäß § 95 Abs. 10 und 11 SGB V
Der 9. Psychotherapeutentag am 18. November in Köln war insbesondere durch die abschließenden Beratungen zur Satzungsänderung geprägt. Nachdem es im Laufe des Jahres 2004 einigen Ärger gab, weil die Landeskammerpräsidenten sich bei den Entscheidungsprozessen des Bundesvorstands nicht angemessen berücksichtigt sahen, gab es verhältnismäßig kontroverse Diskussionen beim 6. DPT am 23.4.2005 in München.
Ende der 90-er Jahre setzten sich viele Kolleg(inn)en mit mir gemeinsam für die Ratifizierung des Psychotherapeutengesetzes ein. Wir nahmen aktiv Kontakt mit maßgeblichen Politikern auf, waren unserer Sache recht sicher und animierten uns gegenseitig mit immer neuen Ideen. So sah das Vorfeld der Kammerarbeit aus!
Vorweg: Der 8. DPT war gekennzeichnet durch einen sehr kooperativen und freundlichen Umgang der Delegierten miteinander, der nach den früheren Verläufen kaum zu erwarten war.
Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales wurden am 8.4.06 die Mitglieder des Errichtungsausschusses der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer offiziell berufen. Laut Staatsvertrag fungiert der Errichtungsausschuss als vorläufige Kammerversammlung und der Vorstand als Präsidium.