Die DGVT begrüßt grundsätzlich den aktuell vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB (Maßregelrecht). Weitere Konkretisierungen und auch inhaltliche Veränderungen am Gesetzestextentwurf sind jedoch erforderlich, um zukünftig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser gerecht zu werden.
Mit einer weiteren Demonstration haben die PsychotherapeutInnen den KBV-Delegierten und den Gesundheitspolitikern gezeigt, dass sie entschlossen sind, für eine bessere psychotherapeutische Versorgung und eine gerechte Bezahlung von psychotherapeutischen Leistungen zu kämpfen.
Die zukünftige Psychotherapeutenausbildung muss auch nach der Reform in hohem Maße praxisorientiert erfolgen, damit nach Abschluss des Studiums die Erteilung einer Approbation für Heilberufe gerechtfertigt und der über die Approbation zu sichernde Patientenschutz gewährleistet ist.
Im Entwurf des KHSG sind durchaus Potenziale für eine Verbesserung der klinischen Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik vorhanden. Um diese allerdings auch tatsächlich auszuschöpfen, sind im weiteren Gesetzgebungsprozess unbedingt die in der Stellungnahme beschriebenen Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das Gesetz einschließlich der 57 Änderungsanträge in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
DGVT und DGVT-Berufsverband befürchten, dass die positiven Bestandteile des Gesetzes teilweise durch den Abbau von psychotherapeutischen Praxen wieder zunichte gemacht werden.
Sie fordern deshalb nach wie vor, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen solange auszusetzen, bis eine neue Bedarfsplanung vorliegt.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte den Gesetzentwurf bereits am 17.6. (18/5261) beschlossen. Die DGVT begrüßt die Absicht der Bundesregierung, durch ein Präventionsgesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung beizutragen, sieht allerdings noch erhebliche Mängel in dem vorgelegten Entwurf.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz vorgelegt, mit dem gezielt Anreize zum Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt werden sollen. Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung damit.
Wenn sich der Bundestag diese Woche (11.6.2015) abschließend mit dem GKV-VSG befasst, geht es u.a. auch um die Zukunft von 4.500 Psychotherapeuten-Praxen, die durch die umstrittene Praxisaufkaufregelung im GKV-VSG bedroht sind.
Der Vorstand des DGVT-Berufsverbands unterstützt die Initiative der Psychotherapeutenverbände in NRW WL gegen Honorarungerechtigkeit und ruft zur Teilnahme an der verbändeübergreifende Protestaktion für Honorargerechtigkeit am 29. Mai 2015 in Dortmund auf.