Dank hartnäckig klagender KollegInnen (und der sie unterstützenden Verbände) gibt es nun Urteile des Bundessozialgerichts, die die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Honorarnachzahlungen zwingen. Für die Jahre 1993 bis 1998 ist bereits nachgezahlt worden, für die Jahre 2000 bis 2004 sind die Nachzahlungen in Gang gekommen.
Zum 1. April 2005 tritt der neue EBM definitiv in Kraft. Die niedergelassenen KollegInnen sind somit ab dem Quartal 2/2005 mit völlig neuen Zahlenkombinationen konfrontiert.
Wie bereits in der Rosa Beilage 4/2004, Seite 4ff, berichtet, liegt der definitive Beschluss des Bewertungsausschusses zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen seit dem 29.10.2004 vor. Veröffentlicht wurde er im Deutschen Ärzteblatt vom 12. November 2004 und im Dezemberheft der PP-/KJP-Ausgabe. Kurz vor Weihnachten, am 21.12.2004, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schriftlich mitgeteilt, dass es den …
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor").
Die in den ersten euphorischen Kommentaren nach der Urteilsverkündung enthaltenen Hoffnungen unter den Psychotherapeuten auf ein Ende der Willkür bei den Honorarzahlungen können auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründungen aufrecht erhalten werden.