Der WDR berichtete in der Sendung „Lokalzeit Ruhr“ am Samstag (31.5) über die angespannte Versorgungssituation und die Probleme der Bedarfsplanung im Ruhrgebiet. Als Teil der Sendung wurde auch unser DGVT-Kollege Oliver Kunz interviewt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband will mit seinem Gutachten „Das Soziale – in der Krise?“ eine umfassende und unabhängige Berichterstattung über die Entwicklung des sozialen Zusammenhalts liefern, die zurzeit fehle. Bezug genommen wird u.a. auf die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich und die zunehmende Altersarmut.
Der Deutsche Psychotherapeutentag tagte zu verschiedenen wichtigen Themen u.a. Muster-Berufs-Ordnung, Mindestlohnregelung für PiAs und Muster-Weiterbildungsordnung.
Im Rahmen der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie werden derzeit verschiedene potentielle Neuerungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie diskutiert. Ursprünglich nur als Revision der Psychotherapie-Richtlinie gedacht, weitet sich die Diskussion auf das gesamte Feld psychotherapeutischer Tätigkeit aus, und es werden weitreichende Reformoptionen überlegt.
Die neue S3-Leitlinie will durch die Entwicklung transparenterer und nachvollziehbarer Standards die Erkennung und Behandlung von Menschen mit Angststörungen in den verschiedenen Versorgungsebenen verbessern. Psychotherapeutisch empfiehlt die Leitlinie bei allen Angststörungen als erstes die kognitive Verhaltenstherapie.
Künftig werden auch ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten sowie Psychiatrische Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung mit einbezogen. Durch die neue Berechnungsform könnte es zu einer weiteren Verschlechterung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung kommen. DGVT und DGVT-BV fordern die Rücknahme dieses Beschlusses.
Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Zulassung im Nachbesetzungsverfahren, in der verschiedene Rechtsthemen im Zusammenhang mit der Praxisnachbesetzung angeschnitten werden.
Mit dem Patientenrechtegesetz wurden 2013 zahlreiche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V geändert, u.a. wurde in § 13 SGB V, der die sog. Kostenerstattung regelt, ein neuer Absatz 3a eingefügt. Danach hat „die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen …