Die BARMER GEK stellte am 29. November 2011 in Berlin zum vierten Mal ihren Pflegereport vor, den sie in der Nachfolge der GEK herausgibt. Das Werk wertet die Routinedaten der Kasse zu den Pflegeleistungen aus, stellt sie ins Verhältnis zu den Pflegedaten der amtlichen Statistik, kommentiert die aktuelle politische Entwicklung zum Thema und präsentiert in diesem Jahr eine Sonderauswertung zu den „zusätzlichen Betreuungsleistungen“.
typo3/#_ftn1Nicht nur bei einem groben, sondern auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler trägt unter bestimmten Umständen der Arzt und nicht der klagende Patient die Beweislast. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Stellung von Geschädigten in Arzthaftungsprozessen gestärkt. Von Anja Mertens
Urteil vom 7. Juni 2011 – VI ZR 87/10 – Bundesgerichtshof (BGH)
In dem Streitfall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte, ging es um eine 32-jährige Frau. Sie war …