Es ist der 1. April 2009. Auf dem Weg in meine Praxis fällt mir zu den Aprilscherzen, die ich gerade im Autoradio höre, ein, dass ich heute vor genau zehn Jahren meine vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen habe. (Mein bitterer Geschmack im Mund hat sicherlich mit der neuen Zahncreme zu tun.)
Das Teledienstgesetz vom 22.7.1997 (Bundesgesetzblatt I, S. 1870) wurde durch das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz-EGG vom 14.12.2001 (Bundesgesetzblatt I, S. 3721)) geändert, präzisiert und teilweise verschärft.
spät (ich selber bin auch erst heute dazu gekommen) aber hoffentlich noch nicht zu spät möchte ich Sie/Euch über die Möglichkeit informieren, sich dem Widerspruchsverfahren des DPTV unter dem dem Label der DGVT anzuschließen. Für diejenigen unter Ihnen/Euch, die bisher noch keinen Widerspruch gegen den letzten Abrechnungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung (Quartal 3/99) eingelegt haben und dies noch tun wollen, könnte die weiter …
Wie jeder Interessierte im Internet-Journal www.bbpp.de nachlesen kann, gibt es auf der Ebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Februar eine Diskussion um die Frage, ob es fachlich angemessen sei, wenn (ärztliche) Psychotherapeuten bei demselben Patienten parallel zur Richtlinienpsychotherapie auch somatische Diagnostik und -behandlungsleistungen erbringen.
Das Verhältnis von klinischen Psychologen und weiteren therapeutisch tätigen Berufsgruppen zu Ärzten ist nicht selten spannungsgeladen. Das ergibt sich unter anderem aus der unklaren Rechtslage, in der sich die "nicht-ärztlichen" therapeutisch tätigen Berufe befinden.
Die überwiegend große Mehrheit der niedergelassenen Psychotherapeuten hat irgendwann einmal im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Niedergelassene Psychotherapeuten kennen also überwiegend Arbeitsverhältnisse in abhängiger Beschäftigung!
Beim 7. Deutschen Psychotherapeutentag in Dortmund am 13.01.2006 wurde die Muster-Berufsordnung der Psychologischen PsychotherapeutInnen und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen verabschiedet. Sie setzt ab sofort den berufsrechtlichen Standard für das professionelle Handeln der Psychotherapeuten.