Mit dem Wegfall der zeitgebundenen Kapazitätsgrenze kann jede Einzelpraxis nun so viel arbeiten wie gewünscht. Auch bei halben Praxissitzen dürfen künftig deutlich höhere Umfänge an Leistungen erbracht werden. Halbe Praxissitze können damit faktisch seit 2013 fast genauso betrieben werden wie ein voller Sitz.
Mit der Einführung der sog. Kapazitätsgrenze für alle nicht antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie wird insbesondere die Versorgung Kindern und Jugendlichen in dramatischer Weise verschlechtert. Im folgenden Beitrag wird die Situation anhand des Beispiels der KV Schleswig-Holstein beleuchtet.
Im Vorfeld der Bundestagswahl überlegte der deutsche Psychotherapeutentag, mit welchen Themen er sich öffentlich positionieren will: Verbesserung der Versorgung, Reform der Psychotherapieausbildung und Weiterentwicklung des Berufsbilds waren dabei wichtige Stichworte.
Eine Reform der Psychotherapie-Richtlinie, deren Grundstruktur seit den 60er Jahren unverändert ist, wird seit den 90er Jahren, vor allem aus verhaltenstherapeutischer Sicht, immer wieder angemahnt. Beim Dialogforum des DGVT-BV wurden Ideen gesammelt.
Bislang war eine Verhaltenstherapie als Gruppenpsychotherapie nur in Verbindung mit Einzeltherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Jetzt kann Verhaltenstherapie auch als alleinige Gruppentherapie erbracht werden.
Die wissenschaftliche Basis der Psychotherapie, die sich in der Medizin, in der Anthropologie, in der (Sozial-)Pädagogik und der Gesundheitsforschung findet, sollte mehr in den Mittelpunkt gerückt werden, findet Johannes Broil. Die Ausübung von Psychotherapie sollte in engem Bezug zu diesen „Psychotherapiewissenschaften“ stattfinden.
Der Vorschlag für eine duale Direktausbildung ist aus Qualitätsgesichtspunkten in jedem Fall den bisher diskutierten Modellen vorzuziehen, so der Standpunkt der DGVT-AusbildungsAkademie. Dennoch sollte die Energie nicht in riskante und vage Zukunftsmodelle gesteckt werden, solange andere dringende Probleme anstehen: Die Zugangsfrage zur Ausbildung und die Bezahlung der Praktischen Tätigkeit.
Der 14. Kinder- und Jugendbericht (KJB) [1] hat dieses Mal keinen besonderen thematischen Schwerpunkt wie der vorige Bericht mit dem Thema „Gesundheit“, vielmehr soll er die heutige Situation von Kindern und Jugendlichen umfassend in den Blick nehmen.