Mittlerweile liegt eine Reihe von Gerichtsurteilen vor, die die berufliche Eignung von Psychologischen Psychotherapeuten zur Weiterführung von Praxen ärztlicher Psychotherapeuten bestätigt haben. Dies ist für KollegInnen, die sich niederlassen wollen, eine positive Entwicklung, und es lohnt sich, die KV-Ausschreibungs-Organe auch auf Ausschreibungen ärztlicher KollegInnen hin zu studieren.
Im Folgenden sei auf einige zitierfähige Urteile verwiesen: