Jugendhilfe unter Druck - unter dieser Überschrift hatten wir in der Ausgabe 2/2004 dieser Zeitschrift eine Stellungnahme zum Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) veröffentlicht. Dieser Gesetzentwurf, der inzwischen Ende September im Bundesrat abgelehnt worden ist, sah auch Veränderungen betreffend den Kinder- und Jugendhilfebereich vor, die wir ausführlich kommentiert haben (vgl. Homepage der DGVT, www.dgvt.de).
Dass eine Gesetzeslage unklar ist, wird manchmal erst an Hand von Rechtsverordnungen augenfällig, die auf der Grundlage eben des unklaren Gesetzes entworfen werden.
Der Anlass für das Hearing, dessen Einleitungsvortrag nachfolgend abgedruckt wird, war der Ausstieg der Gesetzlichen Krankenkassen aus der Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern zum 31.12.2002, deren Existenz damit in Frage gestellt wurde.
Als vor einem Jahr die Soziotherapie (siehe hierzu Berichte in der Rosa Beilage 4/02, S. 4ff) bundesweit als abrechenbare Leistung von den Krankenkassen anerkannt wurde, kündigten die Krankenkassen in Baden-Württemberg und Bayern den Ausstieg aus der pauschalen Förderung der Sozialpsychiachiatrischen Dienste (SpDi) an. Im Juli 2002 haben sich die Krankenkassen dann tatsächlich in Baden-Württemberg und zum Jahresende 2002 in Bayern ganz aus der (Mit-)finanzierung zurückgezogen.
Im Jahr 1991 haben Meyer et al. in ihrem 'Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes' im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG, damals BMJFFG) geschrieben (S. 98): „Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstandes aber wäre es ein Anachronismus und fachwissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, wenn man den Beruf des Psychotherapeuten in verschiedene, nach Therapieschulen getrennte Sparten einteilen würde und dieses womöglich auch noch gesetzlich festschriebe.“
Der nachfolgende Antrag wurde von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 14/9555 vom 26.06.2002) wurde am 4. Juli 2002 von allen im Bundestag vertretenen Parteien bei Enthaltung der FDP angenommen.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als neues Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung durch das Anfang des Jahres 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) errichtet. Der G-BA hat die Rechtsnachfolge verschiedener Bundesausschüsse angetreten: Des „Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen“, des „Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen“, des „Ausschusses Krankenhaus“ sowie des „Koordinierungsausschusses“. Das …
Pressemitteilung Nr. 125 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. November 2001
Nach 25 Jahren Psychiatriereformbewegung zeigen sich tiefgreifende Verärungen in der Psychiatrie - mit deutlichen Auswirkungen in vielen anderen Fachgebieten der Medizin. Es ist viel erreicht worden. Die durchschnittliche Belegungszeit konnte …
Die Änderungen des Abschnittes D (Anwendungsbereiche) der Psychotherapie-Richtlinien waren vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet worden. Der Beschluss wurde am 16. 09. 2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht, ist also seit dem 17. 09. 2006 in Kraft.