Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben im Januar 2004 die Mitglieder und persönlichen Stellvertreter der zweiten Amtsperiode des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) berufen.
Über die Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Berlin (Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin, Telefon: 030-887140-0, Fax: 030-887140-40, Internet:
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 22.März d.J.. Sie sprechen sich darin gegen zentrale Forderungen des Kommunalen Entlastungsgesetzes (KEG) aus. Wir teilen Ihre Kritik und haben deshalb das KEG am vergangenen Freitag in 2./3. Lesung abgelehnt. Das KEG ist zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe völlig ungeeignet. Es strebt an, die Kommunen ausgerechnet auf dem Rücken hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher zu entlasten. Zum einen würden so die Chancen …
Am 03.06.2005 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe" (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) beschlossen.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hatte sich schon in der Vergangenheit mit der Frage intensiv befasst, welche Tätigkeitsbezeichnungen für Heilpraktiker zulässig sind.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 26.9.2006 entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet sind, eine ambulante neuropsychologische Therapie zu erstatten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9.2.2006 zwei Urteile (AZ: IV ZR 192/04 und IV ZR 305/04) verkündet, die sich mit der Frage des Anspruches der Erstattung von Kosten einer Psychotherapie durch private Krankenversicherer befassen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Januar 2006 der Klage eines Psychologischen Psychotherapeuten stattgegeben, dessen Arbeitgeber, eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, ihm das Führen seiner Berufsbezeichnung untersagt hatte.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2006 (Az.: 2 BVR 443/02) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen stattgegeben.