In diesen Wochen ist die im vergangenen Herbst in Auftrag gegebene Expertise zur Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz der Verhaltenstherapie nach den Vorgaben des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie fertig geworden. Nach letzten redaktionellen Bearbeitungen wir die Studie noch im Juni dem Beirat vorgelegt werden.
Im März 2001 hat der Wissenschaftliche Beirat den Fachgesellschaften der nach den Psychotherapie-Richtlinien zugelassenen und bereits wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vorgeschlagen, die Wissenschaftlichkeit des jeweils vertretenen Verfahrens auch nach den Kriterien des Wissenschaftlichen Beirats zu evaluieren . Divgl. Rosa Beilage zur VPP 3/01, S. 4-5.e Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DFT e.V.) ist dieser Anregung im …
Der Wissenschaftliche Beirat hat auf seiner Sitzung vom 16. Mai 2002 die letzte noch offene Therapiestudie zur störungsspezifischen Wirksamkeit der Gesprächspsychotherapie anerkannt.
Die Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) hat mit Schreiben vom 11.09.2000 beantragt, die wissenschaftliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie für einen weiteren Anwendungsbereich anzuerkennen und hat dazu im Verlauf der Beratungen verschiedene Publikationen eingereicht.
Der Vorstand der DGVT hat die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie vom 16. Mai 2002, den Ländern gegenüber die Empfehlung auszusprechen, die Gesprächspsychotherapie als wissenschaftlich voll anerkanntes Verfahren zur vertieften Ausbildung im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes zuzulassen, begrüßt.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat die folgende Zusammenfassung der wesentlichen Anwendungsbereiche von Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen in Anlehnung an den ICD-10-Schlüssel erstellt.
Nach § 6 des Psychotherapeutengesetz kann eine zur Approbation führende Ausbildung in Psychotherapie nur in solchen Therapieverfahren erfolgen, die von den zuständigen Landesbehörden als wissenschaftlich angesehen werden.
Das Gutachten stützt sich auf folgende Unterlagen:
a) „Antrag auf Anerkennung der Neuropsychologischen Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren", vorgelegt von der Gemeinsamen Kommission Klinische Neuropsychologie (GKKN), die durch folgende Fachgesellschaften gebildet wird: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (Deutsche Gesellschaft für Psychologie, DGPs, und Berufsverband Deutscher Psychologinnen …