Für bestimmte Angehörige der Freien Berufe existiert in Deutschland ein eigenständiges, öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem - die berufsständische Versorgung oder die berufsständischen Versorgungswerke. Sie erfassen als Mitglieder im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft aufgrund Landesrecht die Angehörigen der sogenannten klassischen Freien Berufe, also Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise …
Wie im Bericht über die Sitzung des Gesprächskreises II am19. 10. in Freiburg angesprochen, war seit längerem davon auszugehen, dass der EBM-Entwurf der KBV zunächst nur eine Diskussionsvorlage darstellen dürfte, dem im paritätisch besetzten gemeinsamen Bewertungsausschuss ein Entwurf der Krankenkassen entgegengestellt wird.
Strukturprinzip und Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben Körperschaftsstatus (§ 29 Abs. 1 SGB IV). Sie sind mitgliedschaftlich organisierte rechtsfähige Verbände des öffentlichen Rechts, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen und durch staatlichen Hoheitsakt entstanden oder anerkannt sind und denen das Recht auf Selbstverwaltung zusteht (Ruland, …
Der Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am 26. Mai 2002 beschlossen, den EBM 2000+ ohne vorherige Erprobungsphase einzuführen und damit die bisherigen Praxisbudgets ab dem 1. Quartal 2003 abzulösen.
Nach der anhaltenden Kritik an der ersten Rechenformel des Bewertungsausschusses zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung genehmigter psychotherapeutische Leistungen vom Februar 2000 hat dieses GremiumA bekanntlich ein neues Rechenmodell entwickelt, das ab dem 3. Quartal 2002 in Kraft treten soll.
Fasst man die Ergebnisse der Erhebung mit einem Satz zusammen, so lässt sich feststellen, dass die relativen Zahlenverhältnisse bei den Psychotherapeuten vergleichbar sind mit denen anderer Arztgruppen, dass jedoch hinsichtlich der Absolutzahlen ein Gefälle und ein Niveauunterschied ins Auge springt, das das Ausmaß der Honorarungerechtigkeit gegenüber der ganzen Fachgruppe unmissverständlich dokumentiert.
Die überwiegend große Mehrheit der niedergelassenen Psychotherapeuten hat irgendwann einmal im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Niedergelassene Psychotherapeuten kennen also überwiegend Arbeitsverhältnisse in abhängiger Beschäftigung! In der Regel dürfte die Motivation für eine Niederlassung durch die konkrete Erfahrung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses mit all seinen Einschränkungen und Abhängigkeiten entstehen. Der Schritt in die Selbständigkeit wird durch die …
Was ist der richtige Weg? Zustimmung, um zunächst die Höherbewertung der Leistungen im Richtlinienkapitel 35 des EBM, insbesondere die der 50-Minuten-Psychotherapie, zu erreichen oder Zustimmung verweigern und die Integration in Fragestellen, um den Forderungen der Psychotherapeuten Nachdruch zu verleihen?