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Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Mecklenburg-Vorpommern: Niedergelassene PsychotherapeutInnen “floaten” wieder

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) meldete stolz, als einzige KV schon zum 1.1.2012 die Honorarverteilung 'regionalisiert' zu haben. Das war durch das bundesweite Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) zum Jahresbeginn möglich geworden. Doch der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVMV bedeutet für die psychotherapeutische Versorgung in diesem Land leider einen Rückschritt: Vorstand und Vertreterversammlung schufen Vergütungsunsicherheit für …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Honorarbescheide: Widerspruch weiterhin empfehlenswert

(kb). Wir empfehlen unseren Mitgliedern weiterhin, regelmäßig Widerspruch gegen die Honorarbescheide einzulegen. Dies betrifft auch die noch ausstehenden Bescheide in 2011.  Die Empfehlung gilt, solange die Vergütung der Leistungen der Psychotherapeuten nicht wenigstens dem sog. kalkulatorischen Arztlohn gemäß EBM entspricht.

Die Praxiskosten einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis sind gestiegen. Die Praxiskosten bilden die Berechnungsgrundlage für die Honorierung der …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Kostenerstattung - Informationen für Mitglieder

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das seit dem 1. Januar in Kraft getreten ist, wird sich die Lage der psychotherapeutischen Versorgung leider nicht verbessern. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass sich die Unterversorgung noch ausweiten wird und sich damit auch die Wartezeiten auf eine Psychotherapie weiter verlängern werden.

Die sog. Kostenerstattung wird damit perspektivisch auch im Jahr 2012 eine zunehmend große Bedeutung in der Versorgung psychisch kranker Menschen …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Teile und herrsche – und halte die Neiddebatte am Laufen

Kommentar zu einer KBV-Mitteilung zur Versorgung von psychisch Kranken

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Verbesserung der Nahtstelle stationär/ambulant?

(kb). Mit dem GKV-VStG sollen neue Ansatzpunkte für einen nahtlosen Übergang von einer stationären in eine ambulante Behandlung geschaffen werden. Krankenhäuser werden zu einem Entlassmanagement verpflichtet, das diese „zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“ zu entwickeln haben. § 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V wurde entsprechend ergänzt.

Die Nahtstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu verbessern, d.h. das sektorenübergreifende …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Weniger Hürden bei Kuren für Mutter-/Vater-Kind

Neue Richtlinie soll Bewilligungspraxis verbessern

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

BVerwG: Keine “dienstliche Veranlassung” von Kammerpflichtbeiträgen

(kb). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich mit Urteil vom 25.8.2011 zu einem weiteren Aspekt der Kammerpflichtbeiträge geäußert.

Der Kläger, der als Beamter im Landesdienst als therapeutischer Leiter im Strafvollzug eingesetzt war, beantragte von seinem Dienstherrn die Übernahme der von ihm infolge seiner Approbation als Psychologischer Psychotherapeut zu entrichtenden Pflichtbeiträge in der Landespsychotherapeutenkammer. Er begründete dies damit, dass die Beiträge zur …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Abhören von Praxen erlaubt

(wd). „Journalisten oder Ärzte haben einen niedrigeren Schutz als Anwälte und Seelsorger“, meldete ZEIT-Online am 7.12.2011. Das Verfassungsgericht hat deren Telefonüberwachung bei der Verfolgung von schweren Straftaten erlaubt. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde mehrerer PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen und RechtsanwältInnen ab (Az.: 2 BvR 236/08).

Die große Koalition aus CDU und SPD hatte Ende 2007 die Tatbestände, bei denen eine Telefonüberwachung zulässig sein soll, neu …

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Transparency vermutet legalisierte Korruption

Organisation klagt gegen Kassenärztliche Bundesvereinigung

Rosa Beilage zur VPP 1/2012

Homo-Paare steuerlich Ehepaaren gleichgestellt

(wd). Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem Beschluss entschieden, dass eingetragene Lebenspartner steuerlich wie Ehepaare zu behandeln sind. Es ließ aber eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) zu.

Ein homosexuelles Paar, das seit 2006 eine eingetragene Lebenspartnerschaft hatte, kritisierte, dass beide Partner in Bezug auf seine Lohnsteuerkarten trotzdem als „ledig“ behandelt wurden. Die Kläger beantragten beide die Steuerklasse IV bei der Finanzverwaltung, die diese Änderung ablehnte …