Am 23.06.01 fand die dritte Sitzung der regionalen Arbeitsgruppe Schleswig-Holstein / Hamburg in der Fachgruppe Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie in der DGVT statt.
Liebe Kollegen der Fachgruppe Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie in der DGVT,
im Rahmen der Überlegungen zur strukturellen Organisation innerhalb unserer Fachgruppe möchte ich Ihnen für die Region Schleswig-Holstein / Hamburg ein Angebot unterbreiten: Mir schwebt vor, eine regionale Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, deren Ziel es sein soll, den Kollegen unserer Fachgruppe in dieser Region ein Forum für kollegialen Erfahrungsaustausch (inhaltlichen wie berufspolitischen), für Supervision sowie …
Obwohl Soziotherapie seit dem 1.1.01 gesetzlich geregelt ist und die Richtlinien zur Umsetzung seit dem 1.1.02 in Kraft getreten sind, kommt die Soziotherapie bei den Menschen, die sie brauchen, nicht an. Verschiedene berufsständische Interessen blockieren sich gegenseitig.
Mit der Gesundheitsreform 2000 kam es zur Einführung der Soziotherapie (§37a SGB V), nachdem ein Modellprojekt über vier Jahre die Wirksamkeit soziotherapheutischer Maßnahmen aufgezeigt hatte.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auf einer Sitzung am 27. Oktober auf die Gründung einer "Stiftung für Prävention und Gesundheitsförderung" geeinigt, so berichtet die Berliner Morgenpost vom 29.10.2003. Damit schaffen die Spitzenverbände der Krankenkas¬sen weiter Fakten (siehe hierzu auch in dieser VPP S. 165 f).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Revisionsurteil vom 30.6.2005 (Az.: V R 1/02) befunden, dass Supervision grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. § 4 Nr. 14[1] Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht die grundsätzliche Befreiung der ärztlichen/psychotherapeutischen Heilbehandlung von der Umsatzsteuerpflicht vor; diese Befreiung umfasst jedoch nur Tätigkeiten, die zum Zweck der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten vorgenommen werden. (Zweck des Gesetzes ist die …
Die Zeit der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU nutzten viele Lobbyisten, um eigene Wünsche und Forderungen zu lancieren. So auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat aufgrund von gehäuften Abmahnungen von Heilpraktikern mit der Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie auf der Basis des HPG, wenn Tätigkeitsbezeichnungen verwendet wurden, die eine Verwechslung mit PP und/oder KJP zuließen, eine Liste auf ihrer Homepage veröffentlicht (www.pk-nds.de), die Klarheit schaffen soll, welche Bezeichnungen unzweifelhaft zulässig sind.
Die in den ersten euphorischen Kommentaren nach der Urteilsverkündung enthaltenen Hoffnungen unter den Psychotherapeuten auf ein Ende der Willkür bei den Honorarzahlungen können auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründungen aufrecht erhalten werden.