Das Bundesgesundheitsministerium/BMG spricht sich in einem aktuellen Bericht für den Gesundheitsausschuss des Bundestags (Ausschussdrucksache 16(14)0370) für eine bis Ende 2013 befristete Mindestquote in Höhe von 20 % für ganz oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie für eine Mindestquote in Höhe von 10 % für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, aus.
Die Verbände des GK II, dem auch die DGVT angehört, haben sich mit einer Stellungnahme an das BMG, die KBV, die Krankenkassen und an das Institut des Bewertungsausschusses gewandt. Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier:
Psychologischer Psychotherapeut mit Abrechnungsgenehmigung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ ist nicht als fachidentisch anzusehen mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
In Kraft getreten ist inzwischen ein für PP/KJP interessanter Beschluss des G-BA vom 20.12.2007, der als Reminiszenz an die Weiterbildungsordnungs-Debatten des Berufsstandes erscheint. Anlass des Beschlusses sind Änderungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die …
Der G-BA hat in einem aktuellen und noch nicht in Kraft getretenen Beschluss zur Bedarfsplanungs-Richtlinie (zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf in nicht unterversorgten Planungsbereichen) [1] mehrere Entscheidungen vorgenommen, die Verbesserungen der flächendeckenden vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen sollen.Ziel des neuen § 34a Bedarfsplanungs-Richtlinie ist es, auf Grund des Bestehens von Versorgungslücken einen lokalen Sonderbedarf feststellen zu können, obwohl rein rechnerisch …
(aufgrund der kurzfristigen Mitteilung übernehmen wir die nachfolgende Pressemitteilung des GBA ohne eigenen Kommentar)
Nutzennachweis reicht für die Anerkennung als GKV-Leistung nicht aus
Die Gesprächspsychotherapie soll auch künftig nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag, 24.04.2008 beschlossen und damit eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2006 bekräftigt. Wirksamkeit und …
Mit Schreiben vom 3. März 2008 hat das BMG mitgeteilt, dass es den Beschluss des G-BA vom 20. Dezember 2007, bei der Zulassung von Psychotherapieverfahren deren Versorgungsrelevanz zu berücksichtigen, nicht beanstanden wird. Damit ist der Beschluss zum 21. März in Kraft getreten.