In der letzten Ausgabe der Rosa Beilage hatten wir begonnen, Passagen eines Artikels von Günter Jerouschek und Jan Eichelberger, Straf- und wettbewerbsrechtliche Aspekte der Berufsbezeichnungen für Psychotherapeuten, zusammenzufassen, der in der Zeitschrift Medizinrecht 2004, Heft 11, S. 600-606, erschienen ist. Hier nun die Fortsetzung des Artikels.
Am 16.9.2003 erging Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart (Az: S 11 KA 1836/03; Landessozialgericht Baden-Württemberg AZ: L 5 KA 4212/03 - rechtshängig) zu der Frage, ob es rechtens ist, einem Psychologischen Psychotherapeuten die Zulassung zu entziehen, der nur in geringem Umfange Leistungen für die gesetzlich Krankenversicherten erbringt.
Derzeit laufen mit Hochtouren allerorten die Veränderungen der Hochschulstudiengänge in Richtung der europäischen Vereinheitlichung (sog. "Bologna-Prozess"), d.h. dass einheitliche Diplom-Studiengänge durch differenzierte zweistufige Studiengänge mit einem Bachelor- in der ersten Stufe und einem Master-Abschluss in der zweiten Stufe ersetzt werden.
Die Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) soll nach den gegenwärtig vorliegenden Entwürfen u.a. die Möglichkeit vorsehen, eine Weiterbildungsbezeichnung zu erlangen, die eine fundierte Aus- oder Weiterbildung in einem weiteren als dem Ausbildungsverfahren dokumentiert.
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst wird Wirklichkeit. Nach einem nunmehr zweijährigen Prozess haben sich ver.di und der Bund sowie die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) auf ein neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Bundestarifkommission hat am 9. Februar dem Verhandlungsergebnis nach intensiver und kontroverser Diskussion mit 80 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt. Damit steht der Einführung des neuen Tarifvertrages für den …
Wegen der geplanten großen Finanzreform der GKV war es zuletzt still um die von Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) geplante Liberalisierung des Vertragsarztrechts geworden.
Eine Koalitionsarbeitsgruppe hat ein Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des Sozialgesetzbuches Band IX verfasst. Dieses Papier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, mit dem die Übergangsvorschriften des § 12 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden sollen.
Jugendhilfe unter Druck - unter dieser Überschrift hatten wir in der Ausgabe 2/2004 der VPP (S. 384-391) Bericht und Stellungnahme zum Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) veröffentlicht.
Allerorten wird die Weiterentwicklung von Psychotherapien diskutiert. Nur die Psychotherapierichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen wie ein Fels in der Brandung. Sie wurden vor knapp 40 Jahren geschaffen und blieben seither im Kern unverändert.