die Aus- und Weiterbildungskommission lädt Sie zur 16. Workshoptagung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. vom 17. - 19. Mai 2007 in Tübingen ein.
Mit dem Psychotherapiegesetz von 1990 wurde in Österreich die psychotherapeutische Tätigkeit gesetzlich verankert und damit Rechtssicherheit für PsychotherapeutInnen hergestellt.
Nach längerer Zeit haben sich die Vertreter der VT-Verbände wieder einmal, diesmal in Berlin in der Humboldt-Universität, getroffen. Beteiligt waren neben der DGVT (Kuhr/Vogel) die Arbeitsgemeinschaft Verhaltensmodifikation (AVM), die Bundesvereinigung Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltensmedizin (DGVM), die Deutsche Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie (DVT) und die Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen …
Der Bundesfinanzhof hat am 14.12.06 einem Kläger Recht gegeben, dass Honorar-Nachzahlungen bei Psychotherapeuten nach § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich begünstigt werden müssen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, Brandenburg hat im Januar den 5. Report über die Gesundheit und medizinische Versorgung von Kindern herausgegeben.
Die Veranstaltung wurde von der ver.di-Fachkommission PP/KJP ausgerichtet und diente u. a. dazu, die Positionen der Gewerkschaft bzw. der Fachkommission mit den aktuellen Entwicklungen zu verbinden und insbesondere auch aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich herauszuarbeiten. Sie war als Expertentagung gedacht (nicht öffentlich) und sollte Vertreter der Verbände, der Kammern und der eigenen Gremien ansprechen und miteinander ins Gespräch bringen.
In einem umfangreichen Test der Zeitschrift FINANZtest, Ausgabe 12/2006, werden unter dem Titel "Patient Erster Klasse" die Leistungen innerhalb von 344 Tarifen von rund 40 Privaten Krankenversicherungen miteinander und auch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. Auszugsweise seien hier nur die Ergebnisse in Bezug auf die ambulante Psychotherapie dargestellt.
Nach einem zehn Monate dauernden Verhandlungmarathon zwischen CDU/CSU und SPD stimmte das Parlament über das wichtigste Reformvorhaben der Großen Koalition ab. Trotz Warnungen der Opposition und der Kritiker in den eigenen Reihen votierte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Sechs von elf SPD-Mitgliedern des Gesundheitsausschusses waren zuvor allerdings der entscheidenden Ausschusssitzung ferngeblieben. Ca. 40 Koalitionsabgeordnete stimmten anschließend im Bundestag mit Nein.