Anbei unsere Hinweise zu aktuellen Fragen bzgl. der Impfpflicht – hier die arbeitsrechtlichen Aspekte, die sowohl Praxisinhaber*innen und Angestellte in Praxen als auch Kolleg*innen in Kliniken und sonstigen Einrichtungen betreffen.
Der Paritätische hat eine Schwerpunktseite veröffentlicht mit einem Überblick über die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die fortlaufend aktualisiert wird.
Die Wahlen zur fünften Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Bayern finden vom 7. bis 21. Februar 2022 statt. Wieder stellt die DGVT zusammen mit AVM, DVT und unabhängigen Kandidat*innen die Listen „Kammervielfalt PP“ und „Kammervielfalt KJP“.
Das detaillierte Wahlprogramm sowie die Vorstellung der Kandidat*innen finden Sie
Der erste Deutsche Psychotherapie Kongress unter dem Motto „Vielfalt, Innovation und Evidenz“ findet vom 07.–11. Juni 2022 im Estrel-Kongresszentrum in Berlin-Neukölln statt. Teile des Programms werden im Live-Stream angeboten.
Videobehandlungen in der GKV weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet / BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung für Videobehandlung auch über Pandemie hinaus.
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Warum diese eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des BMG oder als Download in diesem PDF-Dokument:
Die Corona-Sonderregelungen wurden erneut verlängert. Dies betrifft die Regelungen der GKV, PKV, Beihilfe sowie der DGUV (Gesetzliche Unfallversicherung)
Am 4. Dezember 2021 fand unser jährliches Intergremientreffen (online) statt. Im Mittelpunkt des Vereinstreffens stand wie immer der Austausch der Kommissionen und Fachgruppen unseres DGVT-Verbunds. In einer lebendigen Runde stellten die Gremien dar, mit welchen Themen sie sich in diesem Jahr intensiv beschäftigt haben und welche Themen und Aktivitäten 2022 in den Fokus genommen werden.
Der Bundestag hat am 10. Dezember 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet und unter anderem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs eingeführt (§ 20a IfSG – „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“). Von der Regelung erfasst sind auch Psychotherapeut*innen in den im Gesetz genannten Einrichtungen.
Praxis-Inhaber*innen und Beschäftigte von psychotherapeutischen Praxen müssen bis zum 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus vorlegen. Diese Regelung wurde im neuen § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeführt und ist seit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.