Wir freuen uns sehr, dass Andrea Benecke, unsere DGVT(-BV)-Landessprecherin in Rheinland-Pfalz, heute für ihre herausragenden Verdienste mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wird!
Die Übergabe des vom Bundespräsidenten verliehenen „Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ übernimmt die rheinland-pfälzische Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die meisten Menschen, die in internationalen Krisenregionen leben, können von einer medizinischen Versorgung, so wie wir sie in Deutschland genießen, nur träumen. Dies gilt genauso für psychologische Betreuungsangebote, wobei es diesbezüglich auch in Deutschland noch Verbesserungspotential gibt. Oftmals finden Opfer von Krieg, Misshandlung, sozialer Isolation und Unterdrückung nicht einmal eine Person in ihrem Umfeld, mit welcher sie über ihre Probleme sprechen können.
Gutes Aussehen und Schönheit gelten in unserer heutigen Gesellschaft als erstrebenswertes Ziel. Dem Körper wird dabei eine besondere Bedeutung zugeschrieben. So ist es nicht verwunderlich, dass zahlreiche Frauen und immer häufiger auch Männer ihr äußeres Erscheinungsbild nach ihren Wünschen und gesellschaftlichen Vorstellungen korrigieren lassen. Auch wenn ein beachtliches Dunkelfeld vermutet werden kann, geben Zahlen einer Ärztebefragung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen …
Die Telematikinfrastruktur (TI) sieht neben dem Stammdatenabgleich eine Reihe von weiteren Funktionen vor, die das Gesundheitsmanagement unserer Patient*innen digitalisiert. Wir möchten Sie hiermit über die neuen Anwendungen informieren, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 zur Verfügung stehen werden.
Am 25. Juli 2020 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, seit fünf Jahren in Kraft. Die fällige Zwischenbilanz der Wirkungen dieses Gesetzes fällt nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und ihres Berufsverbands DGVT-BV durchaus zwiespältig aus.
Ärzte und Pflegekräfte, die Patienten rechtswidrig fixieren, müssen mit Strafverfolgung rechnen. Eine länger als etwa 30 Minuten dauernde, nicht genehmigte Zwangsfixierung stellt einen gravierenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar, der strafrechtliche Ermittlungen begründet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Von Anja Mertens
Urteil vom 15. Januar 2020 – 2 BvR 1763/16 – Bundesverfassungsgericht
Nicht nur in der Psychiatrie, sondern auch in Allgemeinkrankenhäusern passiert es: …