Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales wurden am 8.4.06 die Mitglieder des Errichtungsausschusses der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer offiziell berufen. Laut Staatsvertrag fungiert der Errichtungsausschuss als vorläufige Kammerversammlung und der Vorstand als Präsidium.
Vorweg: Der 8. DPT war gekennzeichnet durch einen sehr kooperativen und freundlichen Umgang der Delegierten miteinander, der nach den früheren Verläufen kaum zu erwarten war.
Ende der 90-er Jahre setzten sich viele Kolleg(inn)en mit mir gemeinsam für die Ratifizierung des Psychotherapeutengesetzes ein. Wir nahmen aktiv Kontakt mit maßgeblichen Politikern auf, waren unserer Sache recht sicher und animierten uns gegenseitig mit immer neuen Ideen. So sah das Vorfeld der Kammerarbeit aus!
Der 9. Psychotherapeutentag am 18. November in Köln war insbesondere durch die abschließenden Beratungen zur Satzungsänderung geprägt. Nachdem es im Laufe des Jahres 2004 einigen Ärger gab, weil die Landeskammerpräsidenten sich bei den Entscheidungsprozessen des Bundesvorstands nicht angemessen berücksichtigt sahen, gab es verhältnismäßig kontroverse Diskussionen beim 6. DPT am 23.4.2005 in München.
Die Interdependenz einer interessengeleiteten Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigungen und der weitgehend unkritischen Übernahme dieser Aussagen durch die Gesundheitsverwaltung und deren Auswirkun-gen auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte soll hier anhand einer Berliner Fallstudie aufgezeigt werden.
Sozialgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: S-27/KA-36 15/99 ER Dipl.-Psych. gegen den Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, vertreten durch den Vorsitzenden, Georg-Voigt-Str. 15, 60235 Frankfurt am Main Beigeladene: 1. Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str. 15 2. AOK Hessen, Direktion, Basler Straße 2, 61S52 Bad Homburg 3. Landesverband der Betriebskrankenkassen in Hessen, Stresemannallee 20, 60591 …
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 2/2000 vom 7. Januar 2000 Kammerentscheidung zum Psychotherapeutengesetz hier: Zur Fortgeltung der Rechte aus dem Delegationsverfahren Eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin, die seit 1997 zur Behandlung von Kassenpatienten im Delegationsverfahren zugelassen war, will erreichen, dass sie auf der Grundlage des seit Anfang 1999 in Kraft befindlichem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) nunmehr zur bedarfsunabhängigen …