Der Bundestag hat im Zusammenhang mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) die letzte Gelegenheit vor den Wahlen ergriffen, um noch einige weitere gesundheitspolitische Entscheidungen zu treffen.
Die Gesundheitsministerkonferenz ist ein Gremium, in dem sich GesundheitsministerInnen und GesundheitssenatorInnen der Länder und des Bundes fachlich und politisch austauschen. Das Gremium tagt in der Regel einmal jährlich und befasst sich mit allen Themen der Gesundheitspolitik.
Auf eine neue Bundesregierung warten bei der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich große Herausforderungen. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Forschungsbericht, den die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat.
Weiterhin umstritten unter Praxisabgebern und potentiellen Praxisübernehmern ist die Frage nach dem Wert einer psychotherapeutischen Praxis sowie die Frage, welches Praxiswertermittlungsverfahren angewendet werden sollte.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom April 2009 (Az.: B 3 KR 24/07 R) die Zunahme der Anforderung von Behandlungsberichten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kritisiert.
Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg dürfte für diejenigen KollegInnen von Interesse sein, die in Psychotherapeutenkammern, KV-Gremien oder Berufsverbänden berufspolitisch engagiert sind.
Bundesverwaltungsgericht, Urt. vom 30.4.2009 – 3 C 4.08 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie zu entscheiden. Ich zitiere insoweit aus der Pressemitteilung des Gerichts (Hervorhebungen nicht im Original):
„Das Psychotherapeutengesetz verlangt eine Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Die beklagte Behörde hatte die Zulassung …