Die laufenden Diskussionen zum Thema Notfallpsychologie und die Unsicherheit in der Frage nach DGVT-Positionen veranlassten den Vorstand der DGVT, einige Leitfragen zum Thema zusammenzustellen und Herrn Prof. Jürgen Bengel, Institut für Psychologie, Abteilung für Rehabilitationspsychologie der Universität Freiburg, um eine knappe Beantwortung zu bitten.
Die Bundesregierung hat im April und Mai diesen Jahres zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Strafrechts vorgelegt. Beide Gesetzentwürfe sollen nach der Sommerpause im Rechtsausschuss des Bundestags beraten werden
Mit Beschluss vom 9. Januar 2006 (Az.: 2 BVR 443/02) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen stattgegeben.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Januar 2006 der Klage eines Psychologischen Psychotherapeuten stattgegeben, dessen Arbeitgeber, eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, ihm das Führen seiner Berufsbezeichnung untersagt hatte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9.2.2006 zwei Urteile (AZ: IV ZR 192/04 und IV ZR 305/04) verkündet, die sich mit der Frage des Anspruches der Erstattung von Kosten einer Psychotherapie durch private Krankenversicherer befassen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 26.9.2006 entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet sind, eine ambulante neuropsychologische Therapie zu erstatten.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hatte sich schon in der Vergangenheit mit der Frage intensiv befasst, welche Tätigkeitsbezeichnungen für Heilpraktiker zulässig sind.
Auszüge aus der ZULASSUNGSVERORDNUNG für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
(gilt zunächst analog auch für Psychologische und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen)
"Arztregister" wurde bereits durch "Psychotherapeutenregister" ersetzt.
Im folgenden werden wesentliche Paragraphen der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte veröffentlicht, die auch für die Tätigkeit psychologischer PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zukünftig in der vertragsärztlichen …
Das Psychotherapeutengesetz hat zwei neue Berufe geschaffen, und es hat einen Teil der Berufsangehörigen in den eng geregelten Bereich der kassenärztlichen Versorgung integrieren sollen.