Hubert Hermes, Vorsitzender des Bundesverbandes der Krankenhauspsychotherapeuten hat die nachfolgend formulierten Forderungen im Rahmen des Gesprächskreises der Psychotherapeutenverbände (GK II) am 19.10. in Freiburg eingebracht.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die KVen im Jahr 1999 nicht zur Punktwertstützung für genehmigungspflichtige Leistungen verpflichtet waren. Dies bedeutet, dass nun endgültig keine Nachvergütungen für das Jahr 1999 gezahlt werden.
Das Bundessozialgericht hat zur Frage, welche Voraussetzungen für den Arztregistereintrag zu erfüllen sind, eine interessante Klarstellung abgegeben. Im Folgenden der Wortlaut der Presse-Mitteilung des 6. Senats des Bundessozialgerichts zu seiner Sitzung vom 6. November 2002:
Das Sozialgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 21.11.2002 entschieden, dass psychotherapeutische Behandlungen auch bei Säuglingen und Kleinkindern zu vergüten sind.
Das sogenannte Fallpauschalengesetz, seit Frühjahr 2002 in Kraft, hatte u.a. erwarten lassen, dass die Vergütung von Behandlungen an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten nach PsychThG zukünftig direkt über die Krankenkassen erfolgen wird und aus der Gesamtvergütung und der Verteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen herausgelöst werden soll.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) informierte ihre Mitglieder im Juli diesen Jahres auf ihrer Homepage zur Frage der rechtlichen Konsequenzen der Rückgabe der Approbation.
Das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat in einem Urteil vom 28.11.2002 (BVerwG 3 C 44.01) einmal mehr zu Fragen der Anerkennung von psychotherapeutischen Vortätigkeiten, die im Rahmen der Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für die Approbation Berücksichtigung finden sollten, Stellung genommen.